Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Mut spendenden Zitat übersendet Ihnen die Geschäftsstelle des Kulturraumes den 4. Newsletter des Jahres 2020, mit welchen wir Ihnen aktuelle Informationen aus dem Kulturraum zukommen lassen möchten.

Folgende Themen werden aufgegriffen:

  1. Informationen zum Förderverfahren 2021
  2. Hinweis zum Mittelabruf 2020 bei Projektförderungen
  3. Neufassung Förderrichtlinie zur Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung im Kulturraum
  4. Sächsische Förderung "Härtefälle in der Kultur" verlängert
  5. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr

1. Informationen zum Förderverfahren 2021

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 u. a. mit Beschluss 07/2020 die Förderliste für 2021 beschlossen. Diese ist in den kommenden Wochen über (https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/gefoerderte-einrichtungen-projekte) für Sie einsehbar.

Sobald die Bestätigung des SMWK über die Haushaltssatzung 2021 vorliegt und die anschließende Auslegungsfrist abgelaufen ist, werden die Fördermittelbescheide, voraussichtlich im Februar 2021, versandt.

Sollte zur Sicherung Ihrer Liquidität im Januar eine Abschlagszahlung notwendig werden, kommen Sie gern auf uns zu. Das diesbezügliche Vorgehen besprechen wir dann gemeinsam.

2. Hinweis zum Mittelabruf 2020 bei Projektförderungen

In den Zuwendungsbescheiden bei Projektförderungen im Jahr 2020 hatten wir Sie bereits über das Verfahren zum Mittelabruf informiert.

Wir bitten alle Zuwendungsempfänger einer Projektförderung, noch nicht abgerufene Mittel schriftlich per Auszahlungsantrag bis spätestens 27.12.2020, 24:00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Kulturraumes abzurufen (Fax/Email werden auch anerkannt – Originalantrag muss aber zwingend nachgereicht werden). Die Mittel unterliegen dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit und stehen somit nur bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 zur Verfügung. Auszahlungsanträge, welche uns erst im neuen Jahr erreichen, können daher leider nicht berücksichtigt werden.

Den Auszahlungsantrag finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/pfoerderung

3. Neufassung Förderrichtlinie zur Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung im Kulturraum

In seiner Sitzung am 02.12.2020 hat der Kulturkonvent die Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung im Kulturraum neugefasst. Seit Beginn der Förderung konnten sechs Projekte positiv beschieden werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Theorie der Förderrichtlinie in Teilen die Praxis so weit einschränkt, dass Projekte nicht gefördert werden können, obwohl die Fachlichkeit gegeben ist und die Fördermittel vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund wurden u.a. die Zielgruppe erweitert und die Antragsfristen flexibler gestaltet.

Die neue Förderrichtlinie finden Sie unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/kleinprojekte-kubi

4. Sächsische Förderung "Härtefälle in der Kultur" verlängert

Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können weiterhin Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte Einrichtungen erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich an juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften mit und ohne anerkannte Gemeinnützigkeit. Freiberufler/innen und Einzelunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

  • Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B. für Hygienemaßnahmen, digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) resultieren.
  • Leistungen Dritter, die erhalten wurden oder beanspruchen werden können, sind vom Liquiditätsbedarf abzuziehen (z. B. Zuschüsse des Bundes, Leistungen der Kommunen und Kulturräume, Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, Versicherungsleistungen).
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen mit ähnlicher Zielrichtung ist zulässig, wenn die Summe der Zuschüsse den Bedarf nicht übersteigt (keine Überkompensation).

Die Fördermöglichkeiten sind nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und auf Musik-Klubs und Spielstätten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitert worden. Eine Klarstellung erfolgte hinsichtlich Personengesellschaften, die nunmehr ausdrücklich in der Richtlinie als Zuwendungsempfänger benannt sind. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2020 können noch bis 31. Dezember 2020 bei der SAB gestellt werden. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2021 können ab 1. Januar 2021 bis zum 20. November 2021 gestellt werden. Bei Rückfragen steht die Beratungshotline der SAB - Sächsische Aufbaubank Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr, unter der Telefonnummer (0351) 4910 11 00 zur Verfügung.

5. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr

Die Geschäftsstelle des Kulturraumes wird zwischen Weihnachten und Neujahr am Montag, dem 28.12.2020 besetzt sein. Sie erreichen uns an diesem Tag in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr.

Im Zeitraum vom 29.12.2020 bis 03.01.2021 ist die Geschäftsstelle des Kulturraumes nicht besetzt.
Aktuelle Informationen zu unseren Sprechzeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/oeffnungszeiten

Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen des Besucherverkehrs im Landratsamt Meißen.

Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.   

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, trotz der Umstände, eine schöne Adventszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Geschäftsstelle