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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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Allgemeine Förderkriterien

spezifische Förderkriterien:
Institutionelle Förderung

spezifische Förderkriterien:
Projektförderung

Nach der Bewilligung

Unterlagen und Formulare

Auf einen Blick

Förderart
Institutionelle Förderung und Projektförderung
Fördergegenstand
  • laufende Betriebsausgaben (institutionell)
  • Projekte wie:
    • Sammlungsarbeit (Digitalisierung, Erhaltung)
    • Forschungen und Publikationen
    • Ausstellungen und Vermittlung
Fördersatz
max. 40 Prozent
Sitzgemeindebeteiligung
mind. 20 Prozent
Mindestantragssumme
1.000,00 EUR
Antragsart
online
Frist
31.08., 23:59 Uhr

Sie haben noch Fragen?

Museen und Projekte im Landkreis Meißen
Museen und Projekte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Grüner Stempel mit der Aufschrift ‚Zur Onlineantragstellung‘

Gemeinsame Informationen

Hier finden Sie alle allgemeinen Regelungen, die für mehrere Sparten und für unterschiedliche Förderarten gelten. Spartenspezifische Kriterien und förderartspezifische Besonderheiten werden anschließend separat dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um verkürzte und punktuelle Hinweise handelt; die vollständigen und verbindlichen Formulierungen sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Grundlagen und Voraussetzungen

Grundsätze und Rechtsgrundlagen

  • Förderung nach SächsKRG, SäHO, VwV-SäHO, SächsRKG und AGVO.
  • Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Wirkungsbereich im Kulturraum und regionale Bedeutung.
  • Förderung ist subsidiär; Eigen- und Drittmittel sind vorrangig einzusetzen.
  • Komplementärfinanzierung mit Bundes- oder Landesmitteln ist zulässig.
  • Mindestantragssumme in der Regel 1.000 €.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
  • Voraussetzung ist eine kulturelle Aufgabe im Kulturraum, nicht primär kommerziell.
  • Ausgeschlossen sind u. a. Freistaat/verbundene Unternehmen, Agenturen und Landesverbände.

Sitzgemeindebeteiligung

  • Grundsätzlich ist eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde erforderlich.
  • Die Höhe der Sitzgemeindebeteiligung variiert je Sparte.
  • Vor der Antragstellung ist Einvernehmen mit der zuständigen Kommune herzustellen.
  • Ortsübergreifende Vorhaben können durch mehrere Kommunen gemeinsam getragen werden.

Förderlogik und Finanzierung

Förderarten/-formen

  • Gefördert werden können sowohl Institutionen als auch Projekte.

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähig sind nur notwendige Ausgaben, die wirtschaftlich und sparsam sind.
  • Maximal können 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

nicht zuwendungsfähige Ausgaben

Auszug – Die vollständige Aufzählung finden Sie unter § 5 Absatz 4 der Förderrichtlinie:

  • Nicht förderfähig sind z. B. innere Verrechnungen, kalkulatorische Kosten und unbare Leistungen.
  • Ebenfalls ausgeschlossen sind unangemessene Bewirtungskosten, nicht plausible Pauschalen sowie Kreditkosten.
  • Auch sachfremde Ausgaben, Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten sind nicht zuwendungsfähig.

Antragstellung und Verfahren

Antragstellung und Frist

  • Antragstellung erfolgt über das Fördermittelportal.
  • Frist: spätestens 31. August, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.
  • Die unterschriebene Papierfassung ist innerhalb einer Woche einzureichen.
  • Unvollständige oder verspätete Anträge können abgelehnt werden.
  • Ausnahmeanträge müssen begründet und zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Prüfung und Entscheidung

  • Nach fristgerechtem Eingang erfolgt eine Eingangsmitteilung.
  • Die Geschäftsstelle prüft formal, danach folgen Facharbeitsgruppen und Kulturbeirat.
  • Über Art und Höhe der Bewilligung entscheidet der Kulturkonvent.

Verwendungsnachweis

  • Verwendungsnachweise sind fristgerecht mit den vorgesehenen Formblättern einzureichen.
  • Bei Fristversäumnis ist eine Rückforderung möglich.

Institutionelle Förderung

Gegenstand der Förderung

  • laufender Betrieb musealer Einrichtungen sowie Sammlungen im Förderjahr

Finanzierungsart

  • Anteilsfinanzierung
  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Festbetragsfinanzierung

Die Festlegung der Finanzierungsart erfolgt im Rahmen der Bewilligung durch den Kulturraum.

Förderausschluss

Folgende Einrichtungen sind von einer institutionellen Förderung ausgeschlossen:

  • Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
  • Heimatstuben und Heimatmuseen
  • Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
  • Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt sind

spezifische Fördervoraussetzungen

  • Fachliche Grundlage: Entspricht ICOM-Definition / „Standards für Museen“ oder Sammlung/Ausstellung mit historischem bzw. kunstbezogenem Schwerpunkt
  • Profil: Fachwissenschaftliches Museumsprofil gemäß Institut für Museumsforschung
  • Struktur: Dauerhaft gesicherter Betrieb durch stabile institutionelle und finanzielle Basis
  • Leitung: Hauptamtliche Leitung mit passender Qualifikation oder mind. 5 Jahre Erfahrung
    • Falls nicht: ergänzend qualifiziertes Fachpersonal erforderlich
  • Öffnung: Mindestens 25 Wochenstunden, davon 1 Tag am Wochenende
    • Bei Saisonbetrieb: Mindestzeiten in der Hauptsaison
  • Bewertung: Bewertungsbogen inkl. Nachweisen bis 30.06. des Vorjahres einzureichen
  • Konzept: Aktuelles, umfassendes Kulturkonzept der Einrichtung erforderlich

Projektförderung

Gegenstand der Förderung

  • Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
  • Projektschwerpunkte:
    • Erfassung, Digitalisierung, Erhaltung und Vervollständigung des, über den lokalen Bezug hinausgehenden, musealen Sammlungsbestandes.
    • Realisierung fachwissenschaftlicher Forschungen und deren Publikation
    • Ausstellungen und museumspädagogische Projekte

Fördervoraussetzungen

  • Projektleitung: Fachlich qualifizierte Person mit passendem Abschluss oder mind. 2 Jahren einschlägiger Erfahrung
  • Öffentlichkeit: Projektergebnisse sind öffentlich zugänglich und erzielen breite Wirkung (z. B. Veranstaltungen, Publikationen, Onlineangebot)
  • hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität des Projekts – z. B.:
    • Fachlich/wissenschaftlich: Umsetzung nach anerkannten Standards, mit Bezug zu aktuellen Fragestellungen
    • Inhalt und Vermittlung: Einbettung in relevantes Thema, ergänzt durch zielgruppengerechte und interaktive Formate
    • Gestaltung und Kontext: Ansprechende, klare Präsentation mit Bezug zu Ort, Sammlung oder Region
    • Nachhaltigkeit und Teilhabe: Langfristige Wirkung sowie möglichst barrierearme und inklusive Angebote

Finanzierungsart

  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  • die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  • die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  • Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  • Gewinnorientierte Veranstaltungen
  • Benefizveranstaltungen
  • Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  • Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  • Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  • Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  • Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  • Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  • Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  • Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Nach der Bewilligung

Mitteilungspflichten

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Institutionelle Förderung

Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.

Projektförderung

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Auszahlungsverfahren

Institutionelle Förderung

  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
  • Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
  • Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.

Projektförderung

  • Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
  • Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Projektbeginns ausgezahlt
  • Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Unterlagen und Formulare

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen rund um die Antragstellung. Dazu gehören Musterformulare, Verwendungsnachweise sowie hilfreiche Handreichungen und Hinweise. Übersichten zeigen Ihnen zudem kompakt, welche Unterlagen einzureichen sind und was dabei zu beachten ist.

Antragsverfahren

Genereller Hinweis: 👉 Bitte bereiten Sie die Antragsunterlagen so auf, dass im Verwendungsnachweis die tatsächlichen Werte anstelle der geplanten Werte in die von Ihnen verwendeten Übersichten/Muster eingetragen werden können. Änderungen sind so leichter erkennbar und nachvollziehbarer.

Institutionelle Förderung

Unterlage Hinweise
zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden:
  • Antragsformular
  • wird im Onlineportal („Abschlussbericht“) erstellt
  • ist innerhalb einer Woche nach Erstellung rechtsverbindlich unterschrieben an die Geschäftsstelle zu senden
  • Bestätigung der Sitzgemeindebeteiligung (Muster)
kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung
  • Bewertungsbogen (Muster)
Der Bewertungsbogen inklusive Anlagen ist elektronisch (per E-Mail oder Transferdienst) bis zum 30.06. einzureichen.
  • Wirtschaftsplan inklusive Überleitung oder Finanzhaushalt
  • kommunale Antragsteller: Planwerte im Finanzhaushalt
  • nicht kommunale Antragsteller: wirtschaftliche Gesamtplanung
    • bei kaufmännischer doppelter Buchführung: Überleitungsrechnung zum Wirtschaftsplan auf Einnahmen/Einzahlungen und Ausgaben/Auszahlungen im Förderjahr
  • Stellen- und Personalübersicht (Muster)
  • Darstellung der geplanten Aktivitäten im Förderjahr, inklusive folgender Anlagen
    • Veranstaltungsplan / Jahresprogramm
strukturierter Überblick aller geplanten Formate inklusive Termine (z. B. nach Monaten oder Projekten geordnet)
    • Kurzbeschreibung der geplanten (Vermittlungs-)Angebote
knappe, übersichtliche Darstellung der geplanten Angebote inklusive Ziel, Inhalt und Zielgruppe
  • geschwärztes Abschlusszeugnis (erkennbar: Name der Person, Abschlussart, Abschlussdatum) und/oder entsprechend aussagekräftige Vita der Einrichtungsleitung bzw. des qualifizierten Fachpersonals
Bitte beachten beim Nachweis der Leitung:

  • Es muss entweder eine fachlich qualifizierte Leitung oder eine Fachkraft (sofern die Leitung nicht über die notwendige Fachkenntnis verfügt) beschäftigt werden
  • Hinweise zum Datenschutz in den FAQ
  • Einreichung nur erforderlich, sofern die Angaben noch nicht vorliegen
Besondere Anlagen
  • Konzept, inklusive folgender Anlagen
    • Kurzchronik
    • Organigramm
    • Investitionsplan
  • erstmalig für alle Antragsteller für das Förderjahr 2027; danach bei gravierenden Änderungen und Neuantragstellungen
  • Bitte beachten: Handreichung Konzept
  • Rechtsformnachweis
  • nur für Neuantragsteller oder bei Änderungen
  • Bitte beachten: Hinweise zum Rechtsformnachweis in den FAQ

Projektförderung

Unterlage Hinweise
zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden:
  • Antragsformular
  • wird im Onlineportal („Abschlussbericht“) erstellt
  • ist innerhalb einer Woche nach Erstellung rechtsverbindlich unterschrieben an die Geschäftsstelle zu senden
  • Bestätigung der Sitzgemeindebeteiligung (Muster)
Kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung
  • Projektbeschreibung, inklusive folgender Anlagen
Bitte beachten: Hinweise zur Projektbeschreibung
    • geschwärztes Abschlusszeugnis (erkennbar: Name der Person, Abschlussart, Abschlussdatum) und/oder entsprechend aussagekräftige Vita der Projektleitung
Bitte beachten: Hinweise zum Datenschutz in den FAQ
    • Veranstaltungsplan mit Namen der Veranstaltung, Datum (eventuell Zeitraum), Durchführungsort, Mitwirkende (Künstler/-innen, Kulturschaffende etc.)
    • Übersicht über Honorare/Aufwandsentschädigung je Mitwirkende
  • Mindestangaben: Funktion; Art der Vergütung; Leitungsumfang (Anzahl Stunden / Tage / Einsätze); Vergütungssatz (€/h oder €/Tag); Gesamtbetrag je Person
  • Bei der Festlegung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen empfehlen wir eine faire und angemessene Vergütung. Zur Orientierung kann die Honorarmatrix Sachsen herangezogen werden.
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (untersetzende Übersicht der Einzelansätze Personal- / Sachausgaben)
Besondere Anlagen
  • Rechtsformnachweis
  • nur für Neuantragsteller oder bei Änderungen
  • Bitte beachten: Hinweise zum Rechtsformnachweis in den FAQ

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 und 2026

Institutionelle Förderung

Verwendungsnachweis I-Förderung (Muster)

Sachbericht

Jahresrechnung / GuV / Jahresabschluss / (Teil-)Finanzrechnung

gegebenenfalls Überleitungsrechnung

gegebenenfalls Bericht eines sachverständigen Prüfers

Nachweis des Fördervermerkes

Projektförderung

Verwendungsnachweis P-Förderung (Muster)

Sachbericht

Belegliste (Muster)

gegebenenfalls Belege

Nachweis des Fördervermerkes