Sehr geehrte Damen und Herren, 

in bewährter Weise möchte Sie die Geschäftsstelle über wichtige Änderungen in eigener Sache sowie über Änderungen im Reisekostenrecht informieren. 

Folgende Themen werden aufgegriffen: 

  1. Neubesetzung Beirat und Facharbeitsgruppen
  2. Änderungen auf der Website des Kulturraumes
  3. Änderungen der Formulare
  4. Anträge für die Kulturelle Bildung
  5. Änderungen im Reisekostenrecht
  6. Hinweis für Zuwendungsempfänger von Projektförderungen: Anzeige Vorhabensbeginn + Erweiterung Belegliste

1. Neubesetzung des Beirates und der Facharbeitsgruppen 

Am 27.06.2023 tagten sowohl der Kulturkonvent als auch anschließend der Kulturbeirat in seiner neuen Besetzung. Im Rahmen der Kulturkonventssitzung wurden die neun Mitglieder für den Kulturbeirat berufen. In der anschließenden, konstituierenden Sitzung wählten die Beiratsmitglieder ihre Vorsitzende und deren Stellvertreterin und beriefen die Facharbeitsgruppenmitglieder. Die Beiratsmitglieder gehören ebenfalls automatisch ihren jeweiligen Facharbeitsgruppen an. 

Als Vorsitzende des Kulturbeirates wurde Frau Carola Gotthardt und als ihre Stellvertreterin Frau Christiane Böttger gewählt. Berufen wurden wie folgt: 

Sparte

Beiratsmitglied

FAG-Mitglieder

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Robert Rösler

Robin Leipold

Gabriele Gelbrich

Anja Hirschberg

Ulrike Hentzschel

Dr. Maria Pretzschner

René Misterek

Dr. Jens Schulze-Forster

Theater, darstellende Kunst

Sara Engelmann

Carola Gotthardt

Miriam Tscholl

Orchester und Musik

Jörg Withulz

Thomas Herm

Torsten Tannenberg

Sebastian Schwarze-Wunderlich

Jürgen Karthe

Musikschulen

Steffen Üregi

Kristin Haas

Marion Edelmann

Bildende Kunst

Volker Lenkeit

Lydia Hempel

Maren Marzilger

Bibliotheken und Literatur

Christiane Böttger

(Stellvertreterin Vorsitzende Kulturbeirat)

Petra Hänel

Katharina Schmidt

Kultur- und Kommunikationszentren

Anett Zierenberg

Thomas Kretschmer

Jörg Rietdorf

Soziokultur

Christian Kypke

Kirstin Zinke

Sara Engelmann

Vertretung Elbland Philharmonie Sachsen

Carola Gotthardt

(Vorsitzende Kulturbeirat)

 

2. Änderungen auf der Website des Kulturraumes www.kulturraum-erleben.de

Die Geschäftsstelle hat eine Umgestaltung der Website vorgenommen. Bisher erfolgten die Informationen zu den Fördermodalitäten getrennt nach institutioneller Förderung und Projektförderung. Die Geschäftsstelle hat erkannt, dass dies vor allem für Interessierte, die noch keine Förderung durch den Kulturraum erhalten, eine schwierige Navigation darstellt, daher wurden vor allem diese beiden Bereiche modifiziert. Nunmehr sind die Informationen nach den Sparten sortiert, so dass Leser sehen, was kann im Kulturraum beantragt werden, – was fördert der Kulturraum und wie läuft die Förderung ab. 

Darüber hinaus sind weitere Anpassungen, vor allem auf der Startseite / Homepage geplant, um aktuelle Informationen sichtbarer und übersichtlicher darstellen zu können. 

Die Änderungen sollen einer leichteren Nutz- und Lesbarkeit dienen. Feedback zu unserer Website können Sie gerne an info@kulturraum-erleben.de richten. 

3. Änderungen der Formulare

Die Formulare für Beantragung (Antrag), Auszahlung und Abrechnung (VN) wurden marginal angepasst. 

Im Antragsformular für die Institutionelle Förderung bitten wir besonders folgende Änderungen zu beachten:

Die Ausgaben / Kosten sind im Antragsformular summiert als Personalausgaben oder Sachausgaben einzutragen. Eine Übertragung der einzelnen Positionen aus dem ebenfalls einzureichenden Entwurf des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes oder Teilfinanzhaushalt ist damit nicht mehr nötig.

Des Weiteren entfällt zukünftig die Kurzdarstellung der Einrichtung. Diese Anlage wird ersetzt durch eine Darstellung der geplanten Aktivitäten im beantragten Förderjahr. In dieser Darstellung kann bzw. sollte der Antragssteller auf besondere Spartenspezifische Förderschwerpunkte eingehen (z. B. die Zuwendungsvoraussetzung im Bereich Theater und darstellende Kunst); sowie besondere oder allgemeine Änderungen und ihre Auswirkungen benennen und auf geplante Aktivitäten eingehen. Außerdem besteht mit dem Dokument die Möglichkeit zu erklären, warum eine höhere Zuwendung beantragt wird. Die Darstellung sollte nicht mehr als 5 Seiten umfassen – bei etablierten Antragstellern sind die Einrichtungen in der Regel bekannt.

Für Antragsteller im Bereich der Projektförderung der Teilsparte Bibliotheken wurde zur Angabe über die Fördervoraussetzungen eine „Anlage Bibliotheken“ erstellt. Diese ist auszufüllen und mit den dort bezeichneten Nachweisen mit dem Antrag einzureichen. 

Die Auszahlungsanträge bei Projektförderung wurden vor dem Hintergrund des angepassten Auszahlungsverfahrens geändert. 

Die Verwendungsnachweise wurden auf Grundlage der Änderungen der Antragsformulare marginal geändert. Sie können für die nächste Abrechnung genutzt werden.

4. Anträge für die Kulturelle Bildung

Zum 01.01.2023 hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) eine Änderung der Förderrichtlinie Kulturelle Bildung erlassen. Die Änderung sieht unter anderem vor, dass Projekte der Kulturellen Bildung nunmehr über den Kulturraum zu beantragen sind. Der Kulturraum muss diese als Liste an das SMWK zur Beantragung übermitteln und reicht die Förderung anschließend an die Antragsteller weiter. Sofern Sie ein kulturelles Bildungsprojekt einreichen möchten, bitten wir um Übermittlung des Antrages ebenfalls bis zum 31.08.2023. Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/foerderung-kulturelle-bildung

5. Änderungen im Reisekostengesetz

Das Reisekostengesetz wurde geändert. Das SMWK hat die wesentlichen Änderungen wie folgt aufgelistet:

  • Der bisher anzurechnende arbeitstägliche Weg bei Dienstreisen vom Wohnort zum Dienstort oder vom Dienstort zum Wohnort bei Benutzung des Privat-Pkws „ohne triftige Gründe" entfällt;
     
  • Der Satz der Wegstreckenentschädigung für die Nutzung eines Privat-Pkws „ohne triftige Gründe" erhöht sich von 17 auf 20 Cent/km;
     
  • Der Satz der Wegstreckenentschädigung für die Nutzung eines Privat-Pkws „mit triftigen Gründen" erhöht sich von 30 auf 35 Cent/km und „mit triftigen Gründen und überwiegend im Außendienst" von 35 auf 39 Cent/km;
     
  • Die Mitnahmeentschädigung erhöht sich von 2 auf 4 Cent je Person und km;
     
  • Die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung eines privaten Fahrrades erhöht sich von 5 auf 10 Cent/km;
     
  • Die Übernachtungskostenerstattungsgrenze ohne gesonderte Begründung erhöht sich von 70 auf 90 Euro;
     
  • Für die Übernachtung bei Freunden und Verwandten wird eine Übernachtungspauschale in Höhe von 20 Euro eingeführt; anlässlich einer solchen Übernachtung werden die notwendigen Auslagen für die Fahrten zwischen dieser Unterkunft und dem Geschäftsort bis zur Höhe von 20 Euro für jede Hin- und Rückfahrt pro Übernachtung erstattet;
     
  • Bei der Verbindung einer inländischen Dienstreise mit einer privaten Reise oder einem privaten Aufenthalt wird die Reisekostenvergütung stets so bemessen, als ob nur die Dienstreise durchgeführt worden wäre (ohne zeitliche Begrenzung für die privaten Reise oder den privaten Aufenthalt). Für Auslandsdienstreisen wird die zeitliche Begrenzung der privaten Reise oder des privaten Aufenthalts von drei auf fünf Tage erhöht. Dauert der private Aufenthalt oder die private Reise länger als fünf Tage, gilt die Bemessung der Reisekostenvergütung wie vorgenannt, jedoch mit der Maßgabe, dass als Fahrt- und Flugkostenerstattung sowie Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nur die Kosten erstattet werden, die am Geschäftsort und zwischen mehreren Geschäftsorten entstanden sind. 

Die Änderungen traten zum 10. Juni 2023 in Kraft. Das neu gefasste Gesetz finden Sie hier: https://revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/10536/45034.html

6. Hinweis für Zuwendungsempfänger von Projektförderungen: Anzeige Vorhabensbeginn + Erweiterung Belegliste

Im Rahmen der Übersendung des Zuwendungsbescheides erhielten die Zuwendungsempfänger/-innen von Projektförderungen den Hinweis, dass dem Kulturraum der Beginn des Vorhabens angezeigt werden muss. Dies ist eine neue Mitteilungspflicht, der der Zuwendungsempfänger bzw. die Zuwendungsempfängerin nachkommen muss. Darüber hinaus ist an die Anzeige die Auszahlung der ersten 40 Prozent der Zuwendung geknüpft. 

Der Vorhabensbeginn wird wie folgt definiert: 

Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages, z. B. Mitvertrag, Vertrag mit Künstlern, Bestellung von Sachmitteln etc.

Der Abschluss von Verträgen, in denen ein Rücktrittsrecht des Zuwendungsempfängers für den Fall der Nichtbewilligung der Zuwendung vereinbart ist oder die unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung für den Fall der Nichtbewilligung der Förderung geschlossen werden, begründet keinen Vorhabensbeginn. 

Wir bitten alle Zuwendungsempfänger/-innen einer Projektförderung zu prüfen, ob die Anzeige durchgeführt wurde. 

Des Weiteren wurde das Muster „Belegliste“ aufgrund der Änderung von Nr. 6.4 der ANBest-P, wonach nunmehr auch das Auftragsdatum jeder Zahlung in der Belegliste anzugeben ist, entsprechend angepasst. Bitte beachten Sie, dass das Auftragsdatum anhand eines Vertrages, einer Vereinbarung, eines Kassenbons / einer Quittung (bei Direkteinkaufen) oder durch Bestellunterlagen nachweisbar sein muss. Die Unterlagen sind vorzulegen, sofern der Kulturraum dies fordert.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Team der Geschäftsstelle
Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
Tel.: +49 3521 489 9710
info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de