Kulturelle Bildung

Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Kulturelle Bildung beim Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.

Informationen

In der Sparte "Kulturelle Bildung" erfolgt keine institutionelle Förderung.

  Projektförderung
Grundlagen
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Förderrichtlinie Kulturelle Bildung
  • § 2 Abs. 3 Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Gegenstand der Förderung

Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks

Antragsteller

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)

Voraussetzungen
  • Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
  • Fördersatz max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben 
Förderausschluss  
besonderer Förderausschluss  
Verfahren

Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch den Kulturbeirat.

Antragstellung durch den Kulturraum bei dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) bis zum 15.10. des laufenden Jahres.

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung erfolgt sobald die Bestätigung durch das SMWK vorliegt, unter Umständen erst im II. Jahresquartal.

Adressat Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

und

info@kulturraum-erleben.de 
Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal  des Jahres ausgezahlt.

Verwendungsnachweis Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende

Formulare

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Es gilt der Posteingangsstempel zur Fristwahrung.

Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).

Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.

  Projektförderung
Antragsverfahren

Antrag P-Förderung KuBi

laufendes Verfahren

Änderungsmitteilungen: 
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster.
Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.

Auszahlungsantrag P-Förderung Anteilsfinanzierung

Auszahlungsantrag P-Förderung Festbetragsfinanzierung

Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis P-Förderung

Belegliste

Kontakt

Frau Fechner
03521 489 9710
diana.fechner@kulturraum-erleben.de