Sehr geehrte Damen und Herren,

langsam kehren wir wieder zur Normalität in Zeiten der Corona-Pandemie zurück. Die Geschäftsstelle hat sich daher entschlossen den Corona-Sondernewsletter nicht weiterzuführen und Ihnen die neusten Informationen wieder wie gehabt über unseren regulären Newsletter zukommen zu lassen. Wichtige Informationen bezogen auf das Thema Corona erhalten Sie künftig ebenfalls über diesen Weg.

Folgende Themen werden aufgegriffen:

  1. Kontaktaufnahme mit Ihnen
  2. Mitteilung von Änderungen
  3. Hinweise zu den Fristen – Vorlage Verwendungsnachweis und Statistikblatt Museen
  4. In eigener Sache – Projekt- und Künstlerdatenbank
  5. Weitere Fördermittel vom SMWK
  6. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht
  7. Petition LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSENS FREIE TRÄGER!       

1. Kontaktaufnahme mit Ihnen

In unserem 4. Sondernewsletter vom 20.04.2020 teilten wir Ihnen mit, dass die Geschäftsstelle in der nächsten Zeit telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Leider waren die Versuche teilweise nicht erfolgreich, seien Sie jedoch versichert, dass wir Sie nicht vergessen haben.

Wir bitten Sie daher mit uns Kontakt aufzunehmen, sollte Ihnen „der Schuh drücken“. Die Geschäftsstelle ist wieder regelmäßig durch alle drei Mitarbeiterinnen besetzt. Vor einem persönlichen Gespräch muss jedoch weiterhin ein Termin vereinbart werden, da der Besucherverkehr im Landratsamt Meißen weiterhin den Zugangsbeschränkungen unterliegt.

2. Mitteilungen von Änderungen

Wie Sie Ihren Zuwendungsbescheiden entnehmen können, haben wir in den Nebenbestimmungen festgelegt, bis zu welchem Termin Änderungsanzeigen eingereicht werden müssen. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anzeigen bitten wir Sie – abweichend von dieser Regelung – Änderungen bereits vor den in den Nebenbestimmungen festgelegten Fristen anzuzeigen, sofern sie konkret sind.

3. Hinweise zu den Fristen – Vorlage Verwendungsnachweis und Statistikblatt Museen

Wir möchten Sie hiermit an die Vorlagefrist zur Einreichung der Verwendungsnachweise erinnern. In einer Vielzahl der Fälle ist das Fristende zur Vorlage des Verwendungsnachweises für 2019 der 30.06.2020 (POSTEINGANG!). Bitte prüfen Sie jedoch in Ihrem Zuwendungsbescheid, ob dieser Termin für Sie zutreffend ist.

Darüber hinaus möchten wir die Museen an die Einreichung des Statistikblattes in zweifacher Ausfertigung zum 30.06.2020 erinnern. Wir bitten alle Einrichtungen, den Kriterienkatalog sorgfältig und vollständig auszufüllen. Im Anhang übersenden wir dazu nochmal das Schreiben der Facharbeitsgruppe vom 21.03.2019.

4. In eigener Sache – Projekt- und Künstlerdatenbank

Seit letztem Jahr ist unsere Datenbank für Projekte der Kulturellen Bildung online. Ergänzt wird sie seit Anfang des Jahres durch eine Künstlerdatenbank.

In Vorbereitung eventueller Lockerungen für Schulen nach den Sommerferien 2020 würden wir uns freuen, den Schulen mit unserer Homepage einen ersten Überblick über die Angebote der Einrichtungen und Kulturschaffenden des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge geben zu können. Aus diesem Grund bitten wir Sie uns bis zu den Sommerferien über die folgenden Seiten: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-projekte-kubi  und https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-kuenstler Projekte und Portfolios einzureichen.

Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihnen bekannte Künstler in unserem Kulturraum weiter, damit diese unser Angebot nutzen können. Vielen Dank.

5. Weitere Fördermittel vom Sächsischen Staatministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)

Im 6. Sondernewsletter vom 06.05.2020 informierten wir Sie über die Resolution des Deutschen Kulturrates und der ausdrücklichen Befürwortung durch den Kulturraum. Des Weiteren informierten wir Sie über die Bestrebung einen Appell an die Landesregierung zu einem Rettungsschirm für die Kultureinrichtungen zu richten. Das SMWK teilte uns in der Zwischenzeit mit, dass es in Verhandlungen mit dem Sächsischen Finanzministerium über die Bereitstellung von weiteren Geldern steht. Leider liegen uns bis dato keine Informationen vor, ob die Verhandlungen erfolgreich sind. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

6. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht werden Veranstalter im Kultur- und Freizeitbereich berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben.

Dieser Wertgutschein kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden. Entsprechend wird den Betreibern von Kultur- und Freizeiteinrichtungen das Recht gegeben, dem Nutzungsberechtigten einen Gutschein zu übergeben, der dem Wert des nicht nutzbaren Teils der Berechtigung entspricht. Der Inhaber kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. In den Anwendungsbereich der Regelung fallen nur Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

7. Petition LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSEN FREIE TRÄGER!

Der Verein Initiative Leipzig+ Kultur e.V. hat die Petition LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSENS FREIE TRÄGER! ins Leben gerufen. Mit der Petition wird ein Schutzschirm in Form von unbürokratisch zu beantragenden, nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Kulturvereine in freier Trägerschaft gefordert.

Sie können die Petition unter http://chng.it/RjCDRycsRV finden und unterstützen.

Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Geschäftsstelle