Gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit

vom 20. November 2023 bis 29. November 2023

in der Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Elbstraße 32, 01662 Meißen während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. 

Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung im gleichen Zeitraum online unter www.kulturraum-erleben.de / Über uns / Konvent / Auslegungen abrufbar. 

Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO bis Ablauf des 8. Dezember 2023 gegen den Entwurf Einwendungen bei der genannten Stelle erheben.

Meißen, den 10. November 2023 

 

Ralf Hänsel
Vorsitzender des Kulturkonventes