Lesen Sie die Neuigkeiten aus dem Kulturraum.

  • 01.09.2023: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) - MACHMAMIT!

    „MACHMAMIT! Finde, was deins ist“ – Jetzt Kampagne unterstützen

    Unter dem Motto „MACHMAMIT! – Finde, was deins ist“ setzt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) zusammen mit ihren Mitgliedern und dem Flächennetzwerk Kulturelle Bildung eine Kampagne um, damit die vielfältigen Angebote und Orte Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche sowie für eine breite Öffentlichkeit sichtbar werden.

    Was beinhaltet die Kampagne?

    Die digitale Karte auf der Website www.machmamit.de ist das Herzstück der Kampagne: Erstmalig werden hier alle Orte der Kulturellen Bildung bundesweit dargestellt. Kinder und Jugendliche können fortan Einrichtungen in ihrem Wohnort leicht auffinden und werden aktiv zu den Angeboten informiert. Der Start aller öffentlichen Maßnahmen ist der 1. September 2023.

    Zudem will die Kampagne von Juli bis November auf 15 bundesweit stattfindenden Festivals über 8.000 Kinder und Jugendliche vor ihrer Haustür erreichen und abholen. Heranwachsende werden zudem altersgerecht über die Sozialen Medien wie Instagram, YouTube und Tik Tok angesprochen. Auch im öffentlichen Raum wird bundesweit über Plakate, Postkarten, Flyer und Anzeigen für das kulturelle Angebot geworben. Pressearbeit und Schulmarketing ergänzen die Kampagnenstrategie.

    Warum diese Kampagne?

    Durch Kulturelle Bildung wird Kindern und Jugendlichen eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Als Teil der Persönlichkeitsentwicklung orientiert sie sich an deren Stärken und Interessen, ermöglicht Perspektivwechsel, stärkt Erfahrungen, Kompetenzen und schafft Partizipation. Gerade Kinder und Jugendliche, die aufgrund der familiären Situation vom Bildungssystem benachteiligt sind, benötigen verlässliche Orte und Räume, in denen sie sich austauschen, ihren Interessen nachgehen und gemeinsam etwas erleben können.

    Hier setzt die Kampagne an. Denn obwohl Kulturelle Bildung ein so wichtiger Bestandteil der Allgemeinbildung für Kinder und Jugendliche ist, sind ihnen bestimmte Angebote oft gar nicht bekannt, sie wissen nicht, wo sie in ihrer Umgebung danach suchen können oder Orte werden nicht in Betracht gezogen, weil „Kultur“ in ihren Augen etwas ist, das sie nicht betrifft. „MACHMAMIT!“ möchte das ändern und Kulturelle Bildung bundesweit sichtbar und greifbar machen.

    Wie können Sie sich beteiligen?

    Um möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen ist eine breite Unterstützung der Kampagne durch Akteure Kultureller Bildung notwendig. Und so können Sie sich beteiligen:

    Online-Karte: Einrichtungen und Vereine Kultureller Bildung können sich ab sofort ganz einfach über ein Formular in die Online-Karte eintragen. Ab dem 5. September werden diese Orte für Kinder und Jugendliche sichtbar sein: www.machmamit.de/formular

    Gemeinsame Kommunikation: Unterstützen Sie uns über ihre Kommunikationskanäle und tragen Sie dadurch zur Verbreitung der Informationen bei, sei es über Newsletter, Rundbrief, Verteiler, Austausch-Treffen, Website, Magazin, Social Media Posts etc. Alle Informationen und Materialien dafür bekommen Sie von uns auf Anfrage zugeschickt.

    Ab September: Nutzen Sie die kostenlosen Ausstattungspakete, die zum Download sowie als Printmaterial über einen Onlineshop zur Verfügung gestellt werden, um zu zeigen, dass Ihre Einrichtung Teil der Kampagne ist. Das Infomaterial wie Flyer, Plakate, Postkarten, Sticker etc. kann genutzt werden, um Kinder und Jugendliche vor Ort, aber auch Eltern und Betreuungspersonen über das Angebot zu informieren. Informationen dazu erhalten Sie im BKJNewsletter (www.bkj.de/newsletter) oder auf Anfrage von uns.

    Wer wir sind

    Wir sind die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Als Dachverband der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Deutschland setzen wir uns für die Verwirklichung der Rechte aller jungen Menschen auf kulturelle Teilhabe, gesellschaftliche Mitwirkung und gerechte Lebens- und Bildungschancen ein. www.bkj.de

    Kontakt

    Maxi Süß
    Kampagne „MACHMAMIT! – Finde, was deins ist“
    + 49 (0) 30 48 48 60 – 66
    kampagne@bkj.de

  • 1. Newsletter 2023 vom 13.03.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    zum Ende des I. Quartals möchten wir Ihnen den 1. Newsletter des Jahres 2023 mit wichtigen Informationen des Kulturraumes übermitteln. 

    Folgende Themen werden aufgegriffen:

    1. Personelle Änderungen Netzwerkstelle Kulturelle Bildung
    2. Aufruf Ideen / Wünsche / Projekte zur Kulturellen Bildung
    3. Weiterhin Fördermittel für investive Maßnahmen vorhanden
    4. Aufruf X-Dörfer
    5. Kulturdialog Sachsen – bevorstehende Veranstaltungen
    6. Energiefonds des Bundes

    1. Strukturelle Änderungen in der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung

    Seit dem 01.03.2023 übernehmen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Kulturraumes Aufgaben der Netzwerkstelle für Kulturelle Bildung. Dies betrifft insbesondere die generelle und allgemeine Beratung zu Inhalten der Kulturellen Bildung sowie die operative Betreuung des Mobilitätsprojektes „KuBi_Mobil 2.0“. Bei der Umsetzung der Aufgaben, welche die Netzwerkstellen Kulturelle Bildung entsprechend der Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung umzusetzen haben, wird sich die Geschäftsstelle punktuell durch externe Dienstleister fachlich unterstützen lassen. Sobald die diesbezügliche Struktur und die Aufgabenverteilung feststehen, informieren wir sie über die entsprechenden Ansprechpartner. 

    Anregungen, Hinweise, Fragen zur Kulturellen Bildung allgemein richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: netzwerkstelle@kulturraum-erleben.de

    Anregungen, Hinweise, Fragen zum Mobilitätsprojekt „KuBi_Mobil 2.0“ richten Sie bitte direkt an folgende E-Mail-Adresse: kubi-mobil@kulturraum-erleben.de 

    2. Aufruf Ideen / Wünsche / Projekte zur Kulturellen Bildung

    Der Kulturraum sucht nach Interessierten, die …

    … Kulturelle Bildungsangebote in unserem Kulturraum durchführen und
    … mit uns gemeinsam Kulturelle Bildungsprojekte entwickeln und verwirklichen wollen. 

    Wir würden Sie gerne kennenlernen und gemeinsam herausfinden, wie die Kulturelle Bildung in unserem Kulturraum ausgebaut werden kann; welche „Löcher gestopft“ werden müssen und wie bestehende Angebote gestärkt und unterstützt werden können. 

    3. Fördermittel investive Maßnahmen 

    Bereits im Newsletter vom 09.12.2022 hatten wir darüber informiert, dass dem Kulturraum zusätzliche Fördermittel für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die aktuell übermittelten Maßnahmeanzeigen schöpfen das zur Verfügung stehende Budget bisher nicht aus. Sollten Sie in Ihrer Einrichtung im Jahr 2023 Investitionen realisieren wollen und eine Kofinanzierung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu bzw. stellen Sie direkt einen Antrag. Die notwendigen Eckdaten und das Antragsformular finden Sie unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/foerderung-smwk. Es gilt das Windhundprinzip.

    4. Aufruf

    Das Staatsschauspiel Dresden sucht Kulturinteressierte aller Altersstufen, die Lust haben, gemeinsam Kulturprojekte im ländlichen Raum zu erfinden und umzusetzen. Ziel der Initiative ist es, nachhaltige Impulse für eine Kultur des Miteinanders anzustoßen und zu unterstützen.

    Es können Konzerte in der Scheune, Landschaftstheaterprojekte, Schreibfestivals für Alle, Kulturcafés, Geschichtswerkstätten, Kino im Frisörsalon uvm. entstehen. Kultureinrichtungen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen, Kulturschaffende oder kulturinteressierte Laien jeden Alters aus sächsischen Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern, die nicht weiter als 60 km von Dresden entfernt liegen, können sich bewerben.

    In der Bewerbung soll eine grobe Idee oder eine Fragestellung skizziert werden. Wichtig ist, dass sich keine Einzelperson bewirbt, sondern dass sichtbar wird, dass mehrere Personen Interesse an der Idee haben und Lust haben, sich einzubringen.

    Wenn Ihre Bewerbung ausgewählt wird, kommt die Projektleitung von X-Dörfer in Ihren Ort, um die Idee gemeinsam weiterzuentwickeln und herauszufinden, wo das Projekt Unterstützung braucht. Braucht es noch eine zündende Idee, weitere engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus dem Ort oder den Nachbargemeinden, eine Organisationsstruktur, Kooperationspartner oder Profikünstler von außen?
    Die Idee soll schließlich von den Beteiligten mit der Unterstützung der Projektleitung von X-Dörfer vor Ort umgesetzt werden.

    Der Projektzeitraum sind die Jahre 2023 und / oder 2024.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.staatsschauspiel-dresden.de/spielplan/a-z/x-doerfer/

    5. Kulturdialog Sachsen – bevorstehende Veranstaltungen

    Mit dem Kulturdialog „ZUKUNFT hoch K“ startete das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus einen breit angelegten Kommunikationsprozess, um neue Antworten auf drängende Zukunftsfragen für das Kulturland Sachsen zu finden. Wir möchten Sie hiermit auf den Online-Meet-Up am 23.03.2023 aufmerksam machen, welcher zum Thema Publikumsentwicklung gestaltet wird. Dieser ist eine Vorbereitung auf den 2. Kulturgipfel in diesem Prozess, welcher am 12.05.2023 in unserem Kulturraum stattfinden soll. Nachfolgend können Sie sich unverbindlich für beide Veranstaltungen anmelden: Online Meet-Up – ZUKUNFT hoch K 

    6. medialer Startschuss Energiefond des Bundes

    Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus informiert über den medialen Startschuss für den Energiefond des Bundes.

    Die entsprechenden Pressemitteilungen anbei:

    Kulturfonds Energie des Bundes ist online – Kulturstaatsministerin Roth: "Kulturszene in all ihrer Vielfalt tatkräftig unterstützen" (bundesregierung.de)

    Kultur Energiefonds (kulturfonds-energie.de)

    Seitens des Bundes fand ebenfalls eine Informationsveranstaltung online statt, an der u.a. auch das SMWK teilgenommen hat. Den Link zum youtube-Kanal, auf dem die Veranstaltung online gestellt wurde, finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=jkKJGgn7oTY

    Das SMWK weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Abstimmungen zwischen den Ländern und dem Bund noch nicht final abgeschlossen sind. 

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Ihr Team der Geschäftsstelle
    Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
    Tel.: +49 3521 489 9710
    info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de

  • KOST - Kooperation Schule und Theater in Sachsen - Ausschreibung zum STTS 2024

    Das nächste Schüler*innentheatertreffen Sachsen (STTS) findet vom 5. bis 7. Juni 2024 unter dem Motto „Sei wild und wunderbar!“ an den Landesbühnen Sachsen in Radebeul statt. Ab sofort findet ihr auf der Website von KOST die Ausschreibung zum nächsten Festival.

    Wir freuen uns auf das 9. STTS und laden wieder Theatergruppen mit Schüler*innen aus ganz Sachsen ein, sich für das Festival in Radebeul zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ab Herbst 2023 hier zur Verfügung stehen.

    Stöbert gern auch durch das STTS-Archiv, was Einblicke in die Festivals der letzten acht Jahre gibt und mit Sicherheit Lust macht, im nächsten Jahr selbst als Teilnehmer:innen oder Zuschauer:innen dabei zu sein.

    Gleichzeitig feiert KOST seinen 10. Geburtstag.

  • KOST - Kooperation Schule und Theater in Sachsen - NEUES ERFAHREN - Theaterfortbildungen

    NEUES ERFAHREN

    Theaterspielen erfordert Mut. Es ist ein personlicher Grenzgang.
    Wenn ich diesen Grenzgang erfahren und reflektiert habe, kann ich gestarkt aus einem kreativen Prozess heraus gehen.

    Auf dieser Seite KOST-Fortbildungen finden Sie aktuelle Fortbildungsangebote für Lehrer*innen,  Erzieher*innen, Theaterpädagog*innen und andere Interessierte, organisiert durch KOST, sowie Angebote von Theatern, Vereinen und Verbänden.

  • Projekt: Künstlerportal Deutschland des Kunst+Projekte e. V.

    Der Verein Kunst+Projekte e. V. hat das Künstlerportal Deutschland entwickelt, das nun durch Künstlerinnen und Künstler mit Leben erfüllt werden soll. Es ist ein Projekt aus dem Programm Neustart Kultur des BKM, gefördert durch Kultur.Gemeinschaften und für die beteiligten Künstlerinnen und  Künstler / Kulturschaffenden kostenfrei.

    Unter Ausnutzung der Möglichkeiten von Globalisierung und Digitalisierung wird eine Plattform geschaffen, wo Künstlerinnen und Künstler sich national und international Aufmerksamkeit und Anerkennung sichern können.

    Hier kann sich jede Künstlerin und jeder Künstler der angewandten und bildenden Kunst, der in Deutschland lebt und arbeitet, sich eintragen lassen (wenn er möchte), diskriminierungsfrei und  antirassistisch.

    Auf der Website https://kuenstlerportal-deutschland.de erhalten Sie weitere Informationen und können sich eintragen lassen. Entweder mit Verlinkung zur eigenen Website, mit E-mail-Adresse oder einer Sedcard (wird von uns angefertigt). Beachten Sie bitte auch den Film auf YouTube (befindet sich auf der Startseite vom Künstlerportal ganz unten), wo Ihnen erklärt wird, wie Sie eine Anmeldung machen können.

    Auch werden neben den konventionellen Kommunikationswegen die Social Media Möglichkeiten genutzt.

    Vorstand des Kunst+Projekte e. V.

  • 4. Newsletter 2022 vom 09.12.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit der heutigen E-Mail möchten wir Ihnen zum Jahresende noch einmal wichtige Informationen zukommen lassen.

    Themen:

    1. Informationen zum Förderverfahren 2022
    2. Weitere Fördermittel für investive Vorhaben im Haushaltsjahr 2023
    3. Ausschreibung zur Neuberufung des Kulturbeirates
    4. Zertifizierung der Raumqualität der Räume für Kulturveranstaltungen
    5. In eigener Sache – Schließzeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr
    6. In eigener Sache – öffentlich zugänglicher Briefkasten + Anschrift

    1. Informationen zum Förderverfahren 2023 

    Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Förderliste für 2023. Diese ist in den kommenden Wochen über (https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/gefoerderte-einrichtungen-projekte) für Sie einsehbar. 

    Sobald die Bestätigung des SMWK über die Haushaltssatzung 2023 vorliegt und die anschließende Auslegungsfrist abgelaufen ist, werden die Fördermittelbescheide, voraussichtlich im Februar 2023, versandt. 

    Sollte zur Sicherung Ihrer Liquidität im Januar eine Abschlagszahlung notwendig werden, kommen Sie gern auf uns zu. Das diesbezügliche Vorgehen besprechen wir dann gemeinsam. 

    2. Weitere Fördermittel für investive Vorhaben im Haushaltsjahr 2023 

    Das Plenum des Sächsischen Landtages wird voraussichtlich am 19. und 20. Dezember über den Doppelhaushalt des Freistaates 2023 / 2024 entscheiden. Für die im Haushaltsentwurf auf Null gesetzten Investitionen für technische und bauliche Modernisierung (investive Verstärkungsmittel) sollen nunmehr doch jährlich wieder 3,2 Mio. EUR für die Kulturräume bereitgestellt werden. 

    Sollten Sie in Ihrer Einrichtung im Jahr 2023 Investitionen realisieren wollen und eine Kofinanzierung benötigen, kommen Sie gern auf mich zu. Um Ihre Rückmeldung bis zum 31.01.2023 wird gebeten. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/foerderung-smwk

    3. Ausschreibung zur Neuberufung des Kulturbeirates 

    Der Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sucht ab Juni 2023 für einen Zeitraum von fünf Jahren interessierte Kultursachverständige als Mitglied für den Kulturbeirat. Auch für eine mögliche Teilnahme an den Facharbeitsgruppen (FAG) kann die Bewerbung für den Kulturbeirat genutzt werden. Gerne können Sie bereits im Rahmen der Übermittlung Ihrer Bewerbung mitteilen, wenn Sie lediglich die Teilnahme in einer FAG präferieren.

    Nähere Informationen finden Sie bereits hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/beirat-des-kulturraumes

    4. Zertifizierung der Raumqualität der Räume für Kulturveranstaltungen 

    Aufbauend auf einem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen prüft die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) die Räume für Kulturveranstaltungen auf ihre hygienischen Bedingungen und vergibt ein Hygienezertifikat. Mit dem neuen Zertifikat wird bestätigt, dass Hygienevorgaben eingehalten werden und das Risiko aerosolbasierter Infektionen wie beispielsweise mit COVID-19 in den geprüften Räumen minimal ist. Die Antragsteller durchlaufen ein Zertifizierungsverfahren, in dessen Rahmen die Einhaltung fundamentaler Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen von einem Expertenteam überprüft wird. Das neue Zertifikat richtet sich in erster Linie an Kulturveranstaltungsorte mit sitzendem Publikum wie Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Mit einer Urkunde und einem Logo können zertifizierte Einrichtungen über die erfolgreiche Prüfung informieren. Das Zertifikat soll damit auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Branche leisten. Neben der Zertifizierung wurde für die Kultureinrichtungen zugleich die Möglichkeit geschaffen, eine Selbstprüfung ihrer Hygienemaßnahmen vorzunehmen und dies über ein Label zu veröffentlichen.

    Die Selbstprüfung erfolgt durch eine digitalisierte Checkliste auf der Web-Site der DTHG. Das Zertifizierungsverfahren wird durch die Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen von Neustart Kultur in Höhe von bis zu 6 Mio. Euro gefördert, damit die Zertifizierung für Einrichtungen im Grundsatz kostenfrei bleibt. Ergänzende Informationen können abgerufen werden über: https://lueftung.dthg.de.

    5. In eigener Sache – Schließzeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr 

    Wir bitte um Beachtung, dass die Geschäftsstelle des Kulturraumes zwischen Weihnachten und Neujahr nicht besetzt sein wird. Ab dem 02.01.2023 erreichen Sie uns wieder zu den gewohnten Sprech- und Besuchszeiten. Aktuelle Informationen zu unseren Sprechzeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/oeffnungszeiten.

    6. In eigener Sache – öffentlich zugänglicher Briefkasten + Anschrift 

    Bisher war die Einreichung von Unterlagen lediglich zu den bekannten Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung möglich. In Abstimmung mit unserem Vermieter konnten wir erreichen, dass ein jederzeit öffentlich zugänglicher Briefkasten an unserer Geschäftsadresse angebracht wurde. Dieser befindet sich im überdachten Eingangsbereich auf der linken Seite. Nunmehr können Sie somit auch Unterlagen außerhalb der Sprechzeiten zustellen. 

    Vereinzelt kommen weiterhin Briefe an die alte Anschrift im Landratsamt Meißen auf der Brauhausstraße an. Wenngleich eine Weiterleitung der Post erfolgt, möchten wir nochmals auf unsere aktuelle Postanschrift auf der Elbstraße 32, 01662 Meißen hinweisen. Im Falle von Fristsetzungen gilt der Posteingangsstempel der Geschäftsstelle des Kulturraumes. Durch die falsche Übermittlung kann es hier zu Verzögerungen und damit Verfristungen kommen – wir bitten, dies zu beachten. 

    Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Ihr Team der Geschäftsstelle
    Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
    Tel.: +49 3521 489 9710
    info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de

    Fall Sie den Newsletter bzw. die wichtigen Informationen der Geschäftsstelle direkt erhalten möchten, finden Sie das Anmeldeprozedere hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/newsletter 

  • Monatlicher NEWSLETTER des Landesverbandes Soziokultur Sachsen

    Den aktuellen Newsletter des Landesverbandes Soziokultur Sachsen finden Sie hier.

  • 3. Newsletter 2022 vom 27.06.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    aufgrund der Tagung des Konventes des Kulturraumes am 15.06.2022 (Protokoll der Sitzung und Beschlüsse finden Sie hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/konvent-des-kulturraumes#termine-konvent) informieren wir Sie über die neusten Änderungen, welche vor allem die Antragstellung für das Jahr 2023 betreffen. 

    Folgende Themen werden aufgegriffen: 

    1. Einstellung von Förderungen
    2. Neue Spartenspezifische Förderkritierien
    3. Fristgerechte Einreichung von Unterlagen

     

    1. Einstellung von Förderungen 

    Der Kulturkonvent hat die Einstellung der Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung sowie die Sonderförderung für Blasmusik und verwandte musikalische Bereiche beschlossen. Die Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung wurde leider aus diversen Gründen nicht im gewünschten Umfang angenommen, so dass sich der Kulturraum inklusive der, die Förderung leitenden Netzwerkstelle, für eine Einstellung der Förderung entschieden hat. Auch die Sonderförderung für Blasmusik und verwandte musikalische Bereiche hat einen Rückgang an Antragseingängen zu verzeichnen. Als Ersatz wurde in der Sparte „Orchester und Musik“ eine neues Förderkriterium geschaffen, mit welchem die Förderung von Instrumenten weiterhin unterstützt werden soll.

     

    2. Neue Spartenspezifische Förderkriterien 

    Im Rahmen einer Evaluierung und Qualifizierung der inhaltlichen Förderkriterien durch die Facharbeitsgruppen des Kulturraumes wurden vor allem in den Sparten „Theater und Darstellende Kunst“, „Bildende Kunst“, „Bibliotheken“ und „Soziokultur“ neue Projektschwerpunkte gesetzt. Mit der Überarbeitung hofft der Kulturraum, die kulturellen Bedürfnisse der Kulturschaffenden besser abzudecken, sodass damit auch für neue Projektideen entsprechende Möglichkeiten geschaffen wurden. 

    Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst vorstellen: 

    Spartenbereich Literatur: 

    Dieser wurde der Sparte Bibliotheken (neu: Bibliotheken und Literatur) angegliedert. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte wurden beibehalten. Die Zuwendungsempfänger in diesem Bereich werden gebeten die prozentuelle Höhe der Sitzgemeindebeteiligung zu beachten. Diese beträgt nunmehr 10 % (vorher 5 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

    Spartenbereich Blasmusik und verwandte musikalische Bereiche: 

    Die Sonderförderung wird inklusive aller bisherigen Ausnahmen (erhöhte Sitzgemeindebeteiligung; Maximalfördersatz; Maximalfördersumme) eingestellt. Eine Förderung der Blasmusik und verwandter musikalischer Bereiche erfolgt im Rahmen der Sparte Orchester und Musik unter lit. f) für den Ankauf von Instrumenten. Dabei gelten nunmehr die regulären Fördervoraussetzungen. 

    Sparte Theater und darstellende Kunst: 

    Die bisherigen Förderkriterien für die Projektförderung wurden umfassend angepasst. Es wurden Mindestvoraussetzungen festgelegt. Die Projektschwerpunkte wurden in ihren Formulierungen angepasst, beinhalten jedoch weiterhin die bisherigen Projektinhalte. 

    Sparte Orchester und Musik 

    Die bisherigen Projektschwerpunkte wurden umfassend angepasst und neu formuliert. Besonders weist die Geschäftsstelle auf die Änderung für überregional bedeutsame Musikfeste und Konzertreihen (derzeit im Kulturraum: Kammermusikfestival & Festival Akademie Moritzburg sowie Sandstein und Musik inklusive der Internationalen Schostakowitschtage Gohrisch) hin: Bei diesen werden zukünftig nur die Honorarkosten sowie die Aufwandsentschädigungen für Künstler gefördert.

    Des Weiteren wird nunmehr explizit die Möglichkeit gegeben, Projekte zur zeitgenössischen Kunst einzureichen. 

    Sparte Musikschulen 

    Die Förderkriterien wurden partiell angepasst bzw. ergänzt. Neu ist, dass die Verantwortung der Sitzgemeinden in den Fokus gerückt wird. Diese müssen nunmehr entweder Träger der Musikschule sein oder als Gewährträger wesentlicher Verantwortung beim Träger der Musikschule mitwirken.

    Die angemessene Beteiligung durch Teilnehmergebühren an der Gesamtfinanzierung wurde von 35 % auf 25 % gesenkt.

    Außerdem wurde das Kriterium über die Nutzung der Unterrichtsangebote durch Schüler außerhalb der Hauptkommune angepasst. Nunmehr muss der Träger nur darauf achten, dass die Schüler zum überwiegenden Teil aus dem Kulturraum stammen. 

    Sparte Bildende Kunst 

    Die Förderkriterien sowie -schwerpunkte in der Sparte wurden vollumfänglich überarbeitet. Für die institutionelle Förderung wurden Mindestvoraussetzungen geschaffen. Betreffende Antragsteller in diesem Bereich sind angehalten, diese zu prüfen und mit dem Antrag nachzuweisen.

    Die Projektförderung wurde differenziert und enthält eine Vielzahl neuer Projektinhalte, welche ab 2023 grundsätzlich förderfähig werden. 

    Sparte Bibliotheken und Literatur 

    Die Förderkriterien sowie -schwerpunkte in der Sparte wurden vollumfänglich überarbeitet.

    Die Antragsteller haben nunmehr die Möglichkeit diverse Projekte sowie die Beschaffung von Medien zu beantragen. Bitte beachten Sie die Fördervoraussetzungen. 

    Sparte Soziokultur 

    Die Förderkriterien sowie -schwerpunkte in der Sparte wurden vollumfänglich überarbeitet. Es wurden formelle und inhaltliche Fördervoraussetzungen zu Institutionellen Förderung geschaffen. Außerdem wurden Mindestvoraussetzungen für die Projektförderung festgelegt, um die Hürde für die Antragstellung zu senken.

    Für Details bitten wir Sie, sich auf unserer Homepage in der Rubrik FÖRDERUNG (https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/foerderung) zu informieren.

    Die Antragsformulare wurden entsprechend angepasst und sind zur Beantragung einer Zuwendung für das Förderjahr 2023 zu nutzen. Sie stehen ab sofort auf der Internetseite des Kulturraumes zur Verfügung.

     

    3. Fristgerechte Einreichung von Unterlagen 

    Wie bereits mehrmals hingewiesen, ist der Briefkasten des Kulturraumes nicht öffentlich zugänglich. Eine Einreichung außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich. Aufgrund dessen wird die Geschäftsstelle am 30.06.2022 und 31.08.2022 abweichend von den generellen Öffnungszeiten bis 18 Uhr geöffnet sein, um eine fristwahrende Einreichung zu ermöglichen. Wir appellieren an die Antragsteller mit der Einreichung nicht bis zum 30.06.2022 (Verwendungsnachweis) bzw. 31.08.2022 (Antrag) zu warten, sondern eine frühere Übermittlung zu planen.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Ihr Team der Geschäftsstelle
    Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
    Tel.: +49 3521 489 9710
    info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de

  • 2. Newsletter 2022 vom 05.05.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir nähern uns dem Ende der ersten Jahreshälfte und daher möchten wir Ihnen die neusten Informationen zukommen lassen.

    Folgende Themen werden aufgegriffen:

    1. Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur“ für das Jahr 2022
    2. Hinweise zur Vorlage Verwendungsnachweis sowie für den Bewertungsbogen der Museen
    3. Termine Konvent
    4. In eigener Sache – Zugang Briefkasten
    5. In eigener Sache – Projekt- und Künstlerdatenbank

    1. Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur“ für das Jahr 2022

    Seit dem Jahr 2004 zeichnet die Hausleitung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus alle zwei Jahren die verdienstvolle ehrenamtliche Arbeit zur Förderung des sächsischen Museumswesen aus. Ziel der ehrenden Anerkennung ist es, die Bedeutung des Ehrenamtes stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen. Die Würdigung trug dazu bei, zu verdeutlichen, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement in den zahlreichen Museen im Freistaat Sachsen ist. 

    Um noch mehr, insbesondere jüngere, Menschen anzuregen, sich im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit eigenen Akzenten einzubringen, soll ab diesem Jahr eine Erweiterung der Auszeichnung um andere Kultursparten vorgenommen werden. Künftig soll die Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur“ alle zwei Jahre an Bürgerinnen und Bürger verliehen werden, die sich durch außerordentliches ehrenamtliches Engagement im Kulturbereich besonders verdient gemacht haben. Aus den neun Kultursparten Museumswesen, Gedenkstätten, Archäologische Denkmalpflege, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Soziokultur sollen jeweils drei Personen gewürdigt werden. Insgesamt können somit bis zu 27 Auszeichnungen vergeben werden. Die sorbische Kultur soll bei der Auswahl der Auszuzeichnenden berücksichtigt werden.  

    Vorschlagsberechtigt sind sächsische Kultureinrichtungen, Vereine, Freundeskreise sowie sonstige Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen. Die Ehrenamtlichen selbst, die Kulturräume und die Kulturstiftung sowie die Kooperationspartner sind selber nicht vorschlagsberechtigt.  

    Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, die freiwillig gemeinwohlorientierte Aufgaben und Arbeiten zur Förderung der sächsischen Kulturlandschaft unbezahlt oder gegen geringe Aufwandsentschädigung ausüben. Personen, die eine reguläre Bezahlung (z. B. 450-Euro Minijob) erhalten, können nicht im Verfahren berücksichtigt werden. Pro vorschlagende Institution/Einrichtung können bis zu zwei Personen vorgeschlagen werden. Die maximale Anzahl der einzureichenden Vorschläge ist auf 50 pro Sparte begrenzt. Die Vorschläge werden nach dem Datum ihrer Einreichung berücksichtigt. 

    Zur Beteiligung: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smwkt/beteiligung/themen/1028309

     

    2. Hinweise zur Vorlage Verwendungsnachweis sowie der Bewertungsbogen der Museen

    Wir möchten Sie hiermit an die Vorlagefrist zur Einreichung der Verwendungsnachweise erinnern. In einer Vielzahl der Fälle ist das Fristende zur Vorlage des Verwendungsnachweises für 2021 der 30.06.2022 (Posteingang!). Bitte prüfen Sie jedoch in Ihrem Zuwendungsbescheid, ob dieser Termin für Sie zutreffend ist.

    Darüber hinaus möchten wir die Museen an die Einreichung des Bewertungsbogens (ehem. Statistikblatt) zum 30.06.2022 erinnern. Der überarbeitete Bewertungsbogen wir spätestens zum 16.05.2022 wieder online gestellt und zum Jahrestreffen erläutert.

    Aufgrund der laufenden Digitalisierung wurde letztes Jahr festgelegt, dass die Unterlagen, welche eine Unterschrift benötigen, in einfacher Ausfertigung per Post an die Geschäftsstelle gesandt werden sollen. Anlagen können digital (per E-Mail) eingereicht werden. Da der Umfang der Unterlagen die maximale Übertragungsgröße für E-Mails schnell überschreiten kann, hatte der Kulturraum letztes Jahr über die FTAPI Software GmbH eine Datentransfermöglichkeit eingerichtet. Diese steht jedoch ab diesem Jahr nicht mehr zu Verfügung! Die Geschäftsstelle empfiehlt für den Transfer vieler bzw. großer Dateien den kostenlosen und benutzerfreundlichen Datentransferdienst Swisstransfer von Infomaniak (https://www.swisstransfer.com/de). Von dem vielfach genutzten Datentransferdienst WeTransfer rät die Geschäftsstelle ab, da dieser die Dateien auf US-amerikanischen Servern lagert, was nicht der DSGVO entspricht. Die Daten bei Swisstransfer werden auf Servern in der Schweiz gelagert, die strengen Sicherheitsvorschriften unterliegen.

     

    3. Termine Konvent

    Im Rahmen der Jahresplanung erfolgte bereits mit beiden Landräten die Terminierung der Kulturkonvente 2022. 

    Der 18. Kulturkonvent wird am 15.06.2022 ab 12:30 Uhr (voraussichtlich in Weinböhla) stattfinden. 

    Der 19. Kulturkonvent wird am 13.12.2022 ab 12:30 Uhr (voraussichtlich in Pirna) stattfinden.

    Die Tagesordnung sowie weitere Sitzungsdetails finden Sie ab zwei Wochen vor den Terminen unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/konvent-des-kulturraumes#termine-konvent.

     

    4. In eigener Sache – Zugang Briefkasten 

    Mit dem Umzug in die neuen Räumlichkeiten (Elbstraße 32, 01662 Meißen) ergibt sich eine Einschränkung beim Zugang des Briefkastens. Dieser befindet sich im Hausflur und ist nicht öffentlich zugänglich, da die Haustür nur durch die Mieter des Hauses geöffnet werden kann. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Dokumente und Unterlagen fristwahrend einreichen müssen (Antrag, Verwendungsnachweis). Bei verschlossener Tür betätigen Sie gern die Klingel und wir können zu den ausgewiesenen Bürozeiten die Unterlagen auch persönlich entgegennehmen. Die Einreichung über das alte Postfach (PF 10 01 52, 01651 Meißen) oder die Briefkästen des Landratsamtes Meißen gelten nicht als fristwahrend, da der Kulturraum auf diese keinen Zugriff mehr hat.

     

    5. In eigener Sache – Projekt- und Künstlerdatenbank

    Bereits mehrfach hat der Kulturraum auf seine Angebote „Projekt Kulturelle Bildung“ und „Kulturschaffende“ hingewiesen. Im Rahmen der Evaluierung der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung (NWS) wurde vermehrt die Bewerbung vorhandener Bildungsprojekte durch die NWS gewünscht. Über diese ausgewiesene Plattform ist dies möglich. Der Kulturraum freut sich bei beiden Angeboten über eine breite Nutzung. Nunmehr ist es auch möglich selbst Projekte einzupflegen, die jedoch der Freigabe durch die Geschäftsstelle unterliegen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/projekte Eine Vielzahl von Angeboten ist bereits eingepflegt. Über noch mehr Einträge würden wir uns sehr freuen - damit kann auch mehr Sichtbarkeit erreicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Ihr Team der Geschäftsstelle
    Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
    Tel.: +49 3521 489 9710
    info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de

  • 1. Newsletter 2022 vom 17.02.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zum Jahresbeginn möchten wir Ihnen den 1. Newsletter des Jahres 2022 mit aktuellen Informationen aus dem Kulturraum übermitteln. 

    Folgende Themen werden aufgegriffen:

    1. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle sowie personelle Veränderungen
    2. Sitzung des Kulturkonventes mit Beschluss der Förderliste 2022
    3. Hinweise zur Einreichung von Unterlagen bei der Geschäftsstelle
    4. Verlängerung der Härtefallrichtlinie Kultur

     

    1. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle sowie personelle Veränderungen

    Bereits im Dezember 2021 haben wir Sie über unsere neuen Kontaktdaten und Öffnungszeiten informiert. Da sich doch manchmal noch Briefe an unsere alte Anschrift verirren, möchten wir dazu noch mal mitteilen:

    Neue (Post-)Anschrift: 

    Der Kulturraum hat seinen Sitz nunmehr auf der Elbstraße 32, 01662 Meißen. Bitte beachten Sie, dass das bisher von manchen als Adressat genutzt Postfach 10 01 52 | 01651 Meißen dem Landkreis Meißen gehört und uns nicht mehr zur Verfügung steht. Bitte richten Sie die Post ausschließlich an die neue Anschrift. 

    Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu den neuen Räumlichkeiten nicht barrierefrei ist. Alternative Besprechungsmöglichkeiten sind auf Anfrage möglich – sprechen Sie uns hierzu gern an.

    E-Mail-Adressen:

    Anstelle von @kreis-meissen.de ist in Anlehnung an unsere Homepage (www.kulturraum-erleben.de) @kulturraum-erleben.de getreten. E-Mails an die landkreis-eigenen Adressen werden nicht zugestellt – zu unserem Bedauern scheinen die Absender nicht immer eine Unzustellbarkeits-Information zu erhalten – dies können wir jedoch leider nicht beeinflussen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Telefonnummern:

    Auch hier alles neu. Die Vorwahl bleibt – der Rest ändert sich: 03521 489-9710 (Frau Fechner) | -9711 (Frau Wober) | -9712 (Frau Matthes)

    Personelle Veränderung:

    Zum Beginn des letzten Jahres wechselte unsere Sachbearbeiterin Frau Eisermann auf eigenen Wunsch zurück in die Landkreisverwaltung. Die Nachbesetzung gestaltete sich schwierig, aber seit dem 01.02.2022 ist die Geschäftsstelle wieder vollständig. Frau Matthes übernimmt die Bereiche von Frau Eisermann (Bildende Kunst | Theater, darstellende Kunst, Literatur | Bibliotheken) und steht ihnen künftig als weitere Ansprechpartnerin zur Verfügung.

     

    2. Sitzung des Kulturkonventes mit Beschluss der Förderliste 2022

    Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 u. a. die Förderliste 2022 beschlossen.

    Die Förderliste ist unter Kulturraum erleben - Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (kulturraum-erleben.de) veröffentlicht. Darin können Sie die für die einzelnen Projekte und Einrichtungen beschlossenen Förderhöhen im Jahr 2022 einsehen.

    Die Fördermittelbescheide werden Ihnen in den kommenden zwei Wochen zugehen (sofern alle Unterlagen vollständig in der Geschäftsstelle vorliegen).

    Hinweis: Die Termine zum Kulturkonvent, die aktuellen Beschlüsse des Kulturkonventes nebst Anlagen finden Sie ebenfalls veröffentlicht auf unserer Homepage unter Kulturraum erleben - Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (kulturraum-erleben.de).

     

    3. Hinweise zur Einreichung von Unterlagen bei der Geschäftsstelle

    Die Geschäftsstelle bemüht sich die Abläufe im Zuwendungsverfahren zu digitalisieren. Dabei bitten wir Sie um Mithilfe: Es ist zukünftig ausreichend nur Unterlagen im Original zu übergeben, bei denen die Unterschrift wichtig ist. Dies sind der Antrag, die Stellungnahme der Sitzgemeinde, die Empfangsbestätigung / Rechtsbehelfsverzicht, Widersprüche, Auszahlungsantrag und der Verwendungsnachweis. Anlagen und allgemeine Anschreiben sind möglichst lediglich per E-Mail einzureichen.

     

    4. Verlängerung Härtefallrichtlinie Kultur

    Die sächsische Härtefallrichtlinie für die Kultur wurde bis ins Jahr 2022 verlängert ist. Die Beantragung in Höhe von 10.000 Euro oder in Einzelfällen auch 50.000 Euro bei der Sächsischen Aufbaubank hilft freien und privaten Kultur-Trägern, kleinen und mittleren Spielstätten und auch Einzelunternehmern. Es stehen aktuell rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge werden voraussichtlich ab 23. Februar wieder möglich sein.

    https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-h%C3%A4rtef%C3%A4lle-kultur.jsp?cookieMSG=allowed

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Ihr Team der Geschäftsstelle
    Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
    Tel.: +49 3521 489 9710
    info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de

  • 1. Newsletter 2021 vom 12.02.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gleich eingangs gilt Ihnen unser ausdrücklicher Dank für Ihre zahlreichen Zuarbeiten hinsichtlich der Perspektiven für Kultureinrichtungen in der Corona-Krise. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen E-Mails und der sehr individuell geschilderten Inhalte kann leider keine umfassende Beantwortung einzelner Nachrichten erfolgen – bitte sehen Sie uns dies nach. Sollte Ihnen dennoch eine dringliche Frage „unter den Nägeln brennen“, nehmen Sie gern telefonisch Kontakt mit uns auf (gern auch eine kurze E-Mail mit Ihrem Telefonanliegen übermitteln, wir rufen dann umgehend zurück). Ihre allgemeinen Hinweise, welche sich vorrangig an den Kulturraum richteten (z.B. Anpassungsvorschläge Förderkriterien) haben wir ebenfalls aufgenommen und werden diese an anderer Stelle einbringen und diskutieren.

    In der gestrigen Videokonferenz schilderten nahezu alle beteiligten Kulturräume ähnliche bis gleiche Erfahrungswerte, Problemlagen und Bitten hinsichtlich der in Aussicht stehenden Öffnungen von Kultureinrichtungen. Individuell untersetzt wurden die Inhalte spezifisch durch die Vorsitzende des Museumsbundes in Sachsen, Frau Dr. Wolfram sowie den Vorsitzenden des Bühnenvereins Sachsen, Herrn Hillmann. Vorrangig diskutiert wurde insbesondere die „Öffnungsstrategie der Kulturministerkonferenz für Kulturinstitutionen und kulturelle Veranstaltungen“. Leider lag dieses Papier insbesondere den ländlichen Kulturräumen nicht vor, da dieses aktuell noch als vertrauliche Information gehandelt wurde.

    Die Kulturministerkonferenz hat mit Stand vom 5.2.2021 gemeinsame Voraussetzungen für die Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen und -institutionen aktualisiert vorgelegt. Unter der Überschrift „Kultur wieder ermöglichen: Voraussetzungen für Öffnungen von Kulturinstitutionen und kulturellen Veranstaltungen“ werden in drei (bzw. vier) Schritten Wiedereröffnungen des Kulturlebens bei Vorliegen der grundlegend gesetzlichen Voraussetzungen vorgeschlagen:

    Im ersten Schritt sollen korrespondierend mit der Wiedereröffnung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen außerschulische Bildungsangebote der Kultureinrichtungen sowie auch der Betrieb von Musikschulen und Kunstschulen wieder zugelassen werden.

    In einem zweiten Schritt könnten Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen spätestens mit der Eröffnung des Einzelhandels einen Basisbetrieb für die Öffentlichkeit anbieten, hierbei jedoch auf Veranstaltungen zunächst verzichten.

    Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kino und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte von Laien- und Amateurkultur werden dann zu ermöglichen sein, wenn auch Betriebe der Gastronomie wieder öffnen (dritter Schritt). Bei einer leistungsfähigen Lüftungsanlage könne auch eine Schachbrettsetzung der Zuschauer mit einem Mindestabstand von einem Meter zugelassen werden. Hierin sehen einige Länder einen vierten Schritt.

    Bitte sehen Sie die voranstehende Information nicht als verbindlich an – der Freistaat wird nunmehr anlehnend an diese Öffnungsstrategie die Aufnahme des Kulturbetriebes im Freistaat Sachsen vorbereiten. Die in der Videokonferenz geschilderten Anmerkungen sollen, sofern möglich, ebenfalls mit Einfluss nehmen. Als Richtwert für die Öffnung der Kultureinrichtungen wird wohl der am Mittwoch beschlossene Inzidenzwert von 35 gelten. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

    Mit diesem 1. Newsletter des Jahres 2021 sendet Ihnen die Geschäftsstelle des Kulturraumes in bewährter Weise aktuelle Informationen aus dem Kulturraum.  

    Folgende Themen werden aufgegriffen:

    1. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
    2. Festlegung des Kulturraumes bzgl. des Umgangs mit Ausfallhonoraren ab 2021
    3. Bundesprogramm zur Förderung der Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden
    4. Veröffentlichung von Neuigkeiten auf der Homepage des Kulturraumes
    5. Online-Hilfe zum Thema CORONA-Hilfen von KREATIVE SACHSEN

    1. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Kulturraumes bis auf Weiteres eingeschränkt ist.
    Die Geschäftsstelle ist an allen Tagen mit jeweils einer Mitarbeiterin im Wechsel besetzt. Wir bitten Sie, Anfragen hauptsächlich per E-Mail an kulturraum@kreis-meissen.de zu stellen.
    Aktuelle Informationen zu unseren Sprechzeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/oeffnungszeiten

    Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen des Besucherverkehrs im Landratsamt Meißen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    2. Festlegung des Kulturraumes bzgl. des Umgangs mit Ausfallhonoraren ab 2021

    Mit Schreiben vom 07.12.2020 hat das SMWK/der Bund zusätzliche Anwendungshinweise zum Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona, hier konkret Regelungen zur Anerkennung von Ausfallhonoraren, getroffen. Demzufolge können ab 2021 schriftlich vereinbarte Ausfallhonorare von bis zu 2.500,00 EUR vom Kulturraum anerkannt werden.

    Das SMWK hat dabei folgende Berechnung vorgegeben:

    Bei einem Honorar von bis zu 1.000,00 EUR können 60%, max. jedoch 600,00 EUR als Ausfallhonorar anerkannt werden. (Bsp.: 155,00 EUR Honorar = 93,00 EUR Ausfallhonorar / 500,00 EUR Honorar = 300,00 EUR Ausfallhonorar / 1.000,00 EUR Honorar = 600,00 EUR Ausfallhonorar)

    Bei einem Honorar von über 1.000,00 EUR können für die ersten 1.000,00 EUR ein Ausfallhonorar von 600,00 EUR UND für den restlichen Betrag 40%, maximal jedoch 1.900,00 EUR anerkannt werden. (Bsp.: 1.155,00 EUR Honorar = [1.000,00 EUR * 0,6 = 600,00 EUR] + [155,00 EUR * 0,4 = 62,00 EUR] = 662,00 EUR Ausfallhonorar / 5.750,00 EUR Honorar = [1.000,00 EUR * 0,6 = 600,00 EUR] + [4.750,00 EUR * 0,4 = 1.900,00 EUR]  = 2.500,00 EUR Ausfallhonorar)

    Des Weiteren kann das Ausfallhonorar nur anerkannt werden, wenn die Leistung generell nach den Kriterien des Kulturraumes anerkennungsfähig ist und der Vertragsschluss mit dem Honorarempfänger nicht für einen Zeitpunkt vereinbart wurde, wo bereits bekannt ist, dass die Leistung nicht erbracht werden kann.

    Bitte beachten Sie die Regelungen zum Ausfallhonorar bei Ihren zukünftigen Vertragsabschlüssen. An dieser Stelle möchte der Kulturraum explizit noch einmal darauf hinweisen, dass generell schriftliche Vereinbarungen mündlichen Abreden vorzuziehen sind. 

    3. Bundesprogramm zur Förderung der Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden

    Seit dem 20. Oktober 2020 kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung (bestehender) raumlufttechnischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beantragt werden.

    Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und solche Unternehmen und Träger von öffentlichen Einrichtungen, die durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanziert werden. Es gilt das „Windhundverfahren“, d. h. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Förderung ist auf 100.000 Euro pro RLT-Anlage begrenzt. Gefördert werden Um- und Aufbauten an bestehenden Anlagen, beispielsweise der corona-gerechte Filterumbau oder Filterwechsel. Auch Nachrüstungen mit innovativer Technik sind möglich.

    Die Pressemitteilung und den Link zur Richtlinie finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201019-500-millionen-euro-fuer-raumlufttechnische-anlagen-in-oeffentlichen-gebaeuden-und-versammlungsstaetten-zur-eindaemmung-des-corona-virus.html.

    Details zum Förderverfahren finden Sie auf der Internetseite des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html

    4. Veröffentlichung von Neuigkeiten auf der Homepage des Kulturraumes

    Neben unserem Newsletter finden Sie auf unserer Homepage www.kulturraum-erleben.de immer aktuelle Informationen und Neuigkeiten rund um das Thema Kultur und Förderung. Schauen Sie vorbei. Die Homepage lebt von Ihrem Mitwirken. Gern können Sie uns Neuigkeiten aus Ihrem Bereich zukommen lassen. Wir veröffentlichen diese dann gern auf unserer Homepage.

    Insbesondere unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/neuigkeiten_foerderung finden Sie regelmäßig neue Informationen hinsichtlich neuer Förderprogramme u. -möglichkeiten. Unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/herzlich-willkommen und https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/aktuelles-aus-dem-kulturraum wollen wir zukünftig für Besucher und Einwohner des Kulturraumes über unsere Einrichtungen und Projekte berichten.

    5. Online-Hilfe zum Thema CORONA-Hilfen von KREATIVE SACHSEN

    KREATIVES SACHSEN bietet regelmäßig Online-Gruppensprechstunden zu den aktuellen Corona-Hilfen an, um Orientierung zu bieten und durch den Dschungel der Maßnahmen zu begleiten. Die nächsten Sprechstunden finden am 12. Februar und am 12. März statt. Eine Teilnahme ist nur nach Anmeldung auf der Website möglich.

    Zudem hat KREATIVES SACHSEN ein ausführliches Video zu dem Soforthilfe-Zuschuss Härtefälle Kultur erstellt, in dem es gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und der Sächsischen Aufbaubank Fragen zu dem Programm und dem Antragsformular beantwortet. Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen insbesondere freie Träger im Bereich Kunst und Kultur sowie Unternehmen des Privatrechts in Form von Personengesellschaften, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit infolge der Maßnahmen während der Corona-Pandemie beeinträchtigt ist. Für 2021 ist ein Zuschuss bis zu 10.000 EUR beantragbar, in Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.

    Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.

    Halten Sie durch und bleiben Sie gesund.

    Ihr Team der Geschäftsstelle

     Hausanschrift: c./o. Landratsamt Meißen / Brauhausstr. 21 / 01662 Meißen

    Postanschrift: Postfach 10 01 52 / 01651 Meißen

    Tel.: +49 3521 725-7061 / Fax: +49 3521 725-88036

    kulturraum@kreis-meissen.de / http://www.kreis-meissen.de

  • 4. Newsletter 2020 vom 09.12.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit diesem Mut spendenden Zitat übersendet Ihnen die Geschäftsstelle des Kulturraumes den 4. Newsletter des Jahres 2020, mit welchen wir Ihnen aktuelle Informationen aus dem Kulturraum zukommen lassen möchten.

    Folgende Themen werden aufgegriffen:

    1. Informationen zum Förderverfahren 2021
    2. Hinweis zum Mittelabruf 2020 bei Projektförderungen
    3. Neufassung Förderrichtlinie zur Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung im Kulturraum
    4. Sächsische Förderung "Härtefälle in der Kultur" verlängert
    5. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr

    1. Informationen zum Förderverfahren 2021

    Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 u. a. mit Beschluss 07/2020 die Förderliste für 2021 beschlossen. Diese ist in den kommenden Wochen über (https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/gefoerderte-einrichtungen-projekte) für Sie einsehbar.

    Sobald die Bestätigung des SMWK über die Haushaltssatzung 2021 vorliegt und die anschließende Auslegungsfrist abgelaufen ist, werden die Fördermittelbescheide, voraussichtlich im Februar 2021, versandt.

    Sollte zur Sicherung Ihrer Liquidität im Januar eine Abschlagszahlung notwendig werden, kommen Sie gern auf uns zu. Das diesbezügliche Vorgehen besprechen wir dann gemeinsam.

    2. Hinweis zum Mittelabruf 2020 bei Projektförderungen

    In den Zuwendungsbescheiden bei Projektförderungen im Jahr 2020 hatten wir Sie bereits über das Verfahren zum Mittelabruf informiert.

    Wir bitten alle Zuwendungsempfänger einer Projektförderung, noch nicht abgerufene Mittel schriftlich per Auszahlungsantrag bis spätestens 27.12.2020, 24:00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Kulturraumes abzurufen (Fax/Email werden auch anerkannt – Originalantrag muss aber zwingend nachgereicht werden). Die Mittel unterliegen dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit und stehen somit nur bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 zur Verfügung. Auszahlungsanträge, welche uns erst im neuen Jahr erreichen, können daher leider nicht berücksichtigt werden.

    Den Auszahlungsantrag finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/pfoerderung

    3. Neufassung Förderrichtlinie zur Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung im Kulturraum

    In seiner Sitzung am 02.12.2020 hat der Kulturkonvent die Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung im Kulturraum neugefasst. Seit Beginn der Förderung konnten sechs Projekte positiv beschieden werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Theorie der Förderrichtlinie in Teilen die Praxis so weit einschränkt, dass Projekte nicht gefördert werden können, obwohl die Fachlichkeit gegeben ist und die Fördermittel vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund wurden u.a. die Zielgruppe erweitert und die Antragsfristen flexibler gestaltet.

    Die neue Förderrichtlinie finden Sie unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/kleinprojekte-kubi

    4. Sächsische Förderung "Härtefälle in der Kultur" verlängert

    Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können weiterhin Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte Einrichtungen erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss richtet sich an juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften mit und ohne anerkannte Gemeinnützigkeit. Freiberufler/innen und Einzelunternehmen sind nicht antragsberechtigt.

    Was wird gefördert?

    • Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B. für Hygienemaßnahmen, digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) resultieren.
    • Leistungen Dritter, die erhalten wurden oder beanspruchen werden können, sind vom Liquiditätsbedarf abzuziehen (z. B. Zuschüsse des Bundes, Leistungen der Kommunen und Kulturräume, Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, Versicherungsleistungen).
    • Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Zuschussprogramme des Freistaates Sachsen mit ähnlicher Zielrichtung ist zulässig, wenn die Summe der Zuschüsse den Bedarf nicht übersteigt (keine Überkompensation).

    Die Fördermöglichkeiten sind nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und auf Musik-Klubs und Spielstätten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitert worden. Eine Klarstellung erfolgte hinsichtlich Personengesellschaften, die nunmehr ausdrücklich in der Richtlinie als Zuwendungsempfänger benannt sind. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2020 können noch bis 31. Dezember 2020 bei der SAB gestellt werden. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2021 können ab 1. Januar 2021 bis zum 20. November 2021 gestellt werden. Bei Rückfragen steht die Beratungshotline der SAB - Sächsische Aufbaubank Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr, unter der Telefonnummer (0351) 4910 11 00 zur Verfügung.

    5. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr

    Die Geschäftsstelle des Kulturraumes wird zwischen Weihnachten und Neujahr am Montag, dem 28.12.2020 besetzt sein. Sie erreichen uns an diesem Tag in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr.

    Im Zeitraum vom 29.12.2020 bis 03.01.2021 ist die Geschäftsstelle des Kulturraumes nicht besetzt.
    Aktuelle Informationen zu unseren Sprechzeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/oeffnungszeiten

    Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen des Besucherverkehrs im Landratsamt Meißen.

    Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.   

    Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, trotz der Umstände, eine schöne Adventszeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team der Geschäftsstelle

  • 3. Newsletter 2020 vom 18.09.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    „Der Herbst ist die Jahreszeit, in der die Natur die Seite umblättert“... Pünktlich zum Herbstbeginn übersendet Ihnen die Geschäftsstelle des Kulturraumes den 3. Newsletter des Jahres 2020, mit welchen wir Ihnen aktuelle Informationen aus dem Kulturraum zukommen lassen möchten.

    Folgende Themen werden aufgegriffen:

    1. Informationen zum Förderverfahren 2021
    2. Verlängerung der Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte Kulturelle Bildung sowie für Investitionen
    3. Bitte um Mitteilung von Änderungen im Förderjahr 2020
    4. Unterstützung Netzwerk kulturelle Bildung im Kulturraum
    5. Neue Hygienevorschriften ab dem 01.09.2020
    6. Neue Förderprogramme
    7. Sicherung von Künstlernachlässen: Umfrage unter Nachlasshalter*innen

    1. Informationen zum Förderverfahren 2021

    Die Antragsfrist für die Förderanträge 2021 endete am 31.08.2020 und aktuell läuft die formelle Prüfung der Anträge in der Geschäftsstelle des Kulturraumes. Beginnend ab dem 05.10.2020 werden die Mitglieder der Facharbeitsgruppen der jeweiligen Sparten fachlich und inhaltlich über die Förderanträge beraten und Empfehlungen an den Kulturbeirat erarbeiten. Der Kulturbeirat entscheidet in seiner Sitzung am 03.11.2020, ob er den Empfehlungen folgt oder Änderungen vorgenommen werden. Die aufgestellte Förderliste wird im Anschluss zur Beschlussfassung an den Kulturkonvent weitergegeben. Die Sitzung des Kulturkonventes wird am 02.12.2020 stattfinden. Im Nachgang informiert die Geschäftsstelle die Antragsteller schriftlich über das Ergebnis.

    2. Verlängerung der Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2020 sowie für Investitionen 2021

    2.1 Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2020

    Der bestehende Fonds für Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung im Jahr 2020 ist noch nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund eröffnet die Geschäftsstelle die weitere Möglichkeit zur Beantragung entsprechender Projekte. Die in der Förderrichtlinie zur Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung (Anlage 2 zur Förderrichtlinie des Kulturraumes) verankerte Antragsstellungsfrist (6 Wochen vor Quartalsbeginn) wird bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.  Es ist jedoch zu beachten, dass die Bearbeitungszeit (formell und inhaltlich) ca. 3 Wochen bedarf und der Mittelabruf nach Erhalt des Zuwendungsbescheides spätestens zum 15.12.2020 erfolgen muss.

    Die Geschäftsstelle beabsichtigt weiterhin die Aufhebung der Antragsfristen gemäß der bestehenden Förderrichtlinie ab kommendem Förderjahr. Nach Beschlussfassung des Kulturkonventes werden wir Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

    2.2 Zuwendung für Investitionen 2021

    Abhängig von der Haushaltsbeschlussfassung des Freistaates (vss. im April 2021) werden dem Kulturraum wieder Mittel für Investitionen im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Bereich ist nach aktueller Antragslage davon auszugehen, dass diese nicht vollumfänglich abgerufen werden. Hierzu verlängert die Geschäftsstelle des Kulturraumes die Einreichungsfrist bis zum 30.10.2020.

    Kommen Sie bei Interesse auf uns zu, wir beraten Sie gern bei Fragen zur Antragstellung.

    3. Mitteilungen von Änderungen im Förderjahr 2020

    Wie Sie Ihren Zuwendungsbescheiden entnehmen können, haben wir in den Nebenbestimmungen festgelegt, bis zu welchem Termin Änderungsanzeigen eingereicht werden müssen. Diese Regelung hat grundlegend weiterhin Bestand:

    Bei folgenden Änderungen bitten wir, abweichend von o.g. Frist, bereits um eine Änderungsmitteilung zum 16.10.2020:

    Projekt- und institutionelle Förderung: Es ist absehbar, dass Sie Ihre Förderung im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Restriktionen nicht/nicht in vollem Umfang vom Kulturraum benötigen werden.

    Institutionen in freie Trägerschaft: Es ist absehbar, dass Sie Ihren Haushalts-/Wirtschaftsplan im Jahr 2020 nicht ausgeglichen darstellen können (Defizit). Dieser Mehrbedarf kann über eine entsprechende Änderungsmitteilung beim Kulturraum beantragt werden. Für die Mehrbedarfsanzeigen reichen Sie bitte die Seiten 3 und 4 des Antrages (Kosten- und Finanzierungsplan) sowie eine Begründung über die Notwendigkeit der Erhöhung ein.

    Es ist beabsichtigt, die in diesem Jahr freigewordene bzw. zurückgegebene Fördermittel sowie die zum 16.10.2020 angezeigten, nicht benötigten Mittel zur Sicherung von finanziell gefährdeten Einrichtungen (Mehrbedarfsanzeigen) im Kulturraum zu verwenden. Eine entsprechende Beschlussfassung über diese notwendigen Mehrbedarfe ist in der Sitzung des Kulturkonventes im Dezember vorgesehen.

    4. Unterstützung Netzwerk kulturelle Bildung im Kulturraum

    Seit vergangenem Jahr hat der Kulturraum zur Erweiterung und Verstetigung des Netzwerkes für Kulturelle Bildung eine Projekt- sowie eine Künstlerdatenbank etabliert. Darüber wurden Sie bereits über verschiedene Kanäle informiert. Nunmehr ist es wichtig, dass dieses Netzwerk stetig weiterwächst - das kann uns nur gemeinsam gelingen! Wir möchten Sie hiermit erneut darum bitten, dieses Netzwerk mit Ihren Eintragungen in die Projekt- und die Künstlerdatenbank zu erweitern.

    Hierzu besteht nunmehr die Möglichkeit Eintragungen online vorzunehmen. Seitens der Geschäftsstelle wurde für die Künstlerdatenbank eine Anleitung aufbereitet, mit dessen Hilfe Sie Ihre Eintragungen in aller Kürze selbst vornehmen können:

    https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-kuenstler

    Für den Bereich der Projektdatenbank erfolgt dies in den kommenden Tagen – Online-Eintragungen sind dabei ab Anfang Oktober über folgenden Link möglich:

    https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-projekte-kubi

    Bitte informieren Sie auch die Akteure in Ihrem Umfeld darüber und bitten um aktive Mitwirkung.

    5. Neue Hygienevorschriften ab dem 01.09.2020

    Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 25.08.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

    Ab dem 01.09.2020 gelten neuen Hygiene-Vorschriften, welche Sie unter nachfolgenden Link abrufen können:

    https://www.coronavirus.sachsen.de/download/01092020_AV_Hygieneauflagen_DE.pdf

    Bei Ziff. II Nr. 15 - „Hygieneregeln für Veranstaltungen in Tagungs- und Kongresszentren, Kirchen, Theatern, Musiktheatern, Kinos, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Opernhäusern, Musikclubs (ohne Tanz) sowie Zirkussen“ wird u. a. Folgendes geregelt:

    „Sofern eine verpflichtende, sitzplatzbezogene, datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden kann, ist eine Verringerung des Mindestabstands von 1,5 Metern möglich.“

    6. Neue Förderprogramme

    6.1 Bundesförderung „Neustart Kultur“

    Der Bund hat das Programm „NEUSTART KULTUR“ gestartet. Vorgesehen sind Förderungen verschiedener Bereiche von Kultur und Medien. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Diese sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser wieder zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen. Die verschiedenen Förderprogramme laufen nun nach und nach an. Unter folgendem Link informiert der Bund über den Start und die Förderziele der einzelnen Programme:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1767056

    6.2 Programmstart "Kultur.Gemeinschaften" - Antragstellung ab dem 15.09.2020 möglich

    Unter dem Titel Kultur.Gemeinschaften startet heute ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

    Ziel der Förderung ist es, insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, ggf. inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen. KULTUR.GEMEINSCHAFTEN reagiert unmittelbar auf den durch die Covid-19-Pandemie drastisch verdeutlichten Bedarf an attraktiver digitaler Kulturkommunikation und Kulturvermittlung und bietet darauf abgestimmte, miteinander kombinierbare Förderinstrumente an, die allerdings auch über die aktuelle Krise hinaus sinnvoll und langfristig wirksam sind. Zuwendungen können zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro je Maßnahme betragen; ein Eigenanteil (auch ersetzbar durch Drittmittel) von 10 % der Gesamtkosten der Maßnahme ist anzustreben.

    Unter www.kulturgemeinschaften.de finden Sie detaillierte Informationen zum Programm, zur Zielgruppe und den Fördergrundsätzen sowie das Antragsformular (Antragstellung nur online über die vorgenannten Seite möglich).

    7. Sicherung von Künstlernachlässen: Umfrage unter Nachlasshalter*innen

    Das Team des Pilotprojekts zur Künstlernachlasssicherung an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Sächsische Landesstelle für Museumswesen hat (nach abgeschlossener Umfrage unter bildenden Künstler*innen) einen Fragebogen zur Bedarfsanalyse unter Nachlassbetreuer*innen, Nachlasshalter*innen und Erb*innen im Freistaat Sachsen entwickelt. Ziel ist es, in Institutionen wie Museen, Archiven oder Bibliotheken aber auch bei Privatpersonen die gegenwärtige Situation im Umgang mit künstlerischen Vor- und Nachlässen, die Beratungs- und Handlungsbedarfe und damit zusammenhängende Fragestellungen zu ermitteln.

    Dafür bittet das Pilotprojekt-Team Vertreter*innen bzw. Mitarbeiter*innen von Institutionen sowie Personen, welche künstlerische Vor- und Nachlässe betreuen oder ihr Eigentum nennen, sehr herzlich um ihre Teilnahme! Die Beantwortung des Fragebogens nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch. Unter folgendem Link können Sie die Online-Umfrage aufrufen: https://www.quicksurveys.com/s/Jm6g8R7. Zum Ausfüllen wird empfohlen, einen aktuellen Browser zu benutzen. Ist eine Teilnahme an der Online-Umfrage nicht möglich, sendet das Projekt-Team auf Wunsch (bitte an kuenstlernachlaesse@skd.museum oder Telefon 0351-4914-3817) je nach Anzahl der betreuten künstlerischen Vor- bzw. Nachlässe ein oder mehrere gedruckte Exemplare per Post zu. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Fragebogen über die Website www.museumswesen.smwk.sachsen.de herunterzuladen.

    Die Umfrage endet am 30. September 2020.

    Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team der Geschäftsstelle

  • 2. Newsletter 2020 vom 26.05.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    langsam kehren wir wieder zur Normalität in Zeiten der Corona-Pandemie zurück. Die Geschäftsstelle hat sich daher entschlossen den Corona-Sondernewsletter nicht weiterzuführen und Ihnen die neusten Informationen wieder wie gehabt über unseren regulären Newsletter zukommen zu lassen. Wichtige Informationen bezogen auf das Thema Corona erhalten Sie künftig ebenfalls über diesen Weg.

    Folgende Themen werden aufgegriffen:

    1. Kontaktaufnahme mit Ihnen
    2. Mitteilung von Änderungen
    3. Hinweise zu den Fristen – Vorlage Verwendungsnachweis und Statistikblatt Museen
    4. In eigener Sache – Projekt- und Künstlerdatenbank
    5. Weitere Fördermittel vom SMWK
    6. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht
    7. Petition LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSENS FREIE TRÄGER!       

    1. Kontaktaufnahme mit Ihnen

    In unserem 4. Sondernewsletter vom 20.04.2020 teilten wir Ihnen mit, dass die Geschäftsstelle in der nächsten Zeit telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Leider waren die Versuche teilweise nicht erfolgreich, seien Sie jedoch versichert, dass wir Sie nicht vergessen haben.

    Wir bitten Sie daher mit uns Kontakt aufzunehmen, sollte Ihnen „der Schuh drücken“. Die Geschäftsstelle ist wieder regelmäßig durch alle drei Mitarbeiterinnen besetzt. Vor einem persönlichen Gespräch muss jedoch weiterhin ein Termin vereinbart werden, da der Besucherverkehr im Landratsamt Meißen weiterhin den Zugangsbeschränkungen unterliegt.

    2. Mitteilungen von Änderungen

    Wie Sie Ihren Zuwendungsbescheiden entnehmen können, haben wir in den Nebenbestimmungen festgelegt, bis zu welchem Termin Änderungsanzeigen eingereicht werden müssen. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anzeigen bitten wir Sie – abweichend von dieser Regelung – Änderungen bereits vor den in den Nebenbestimmungen festgelegten Fristen anzuzeigen, sofern sie konkret sind.

    3. Hinweise zu den Fristen – Vorlage Verwendungsnachweis und Statistikblatt Museen

    Wir möchten Sie hiermit an die Vorlagefrist zur Einreichung der Verwendungsnachweise erinnern. In einer Vielzahl der Fälle ist das Fristende zur Vorlage des Verwendungsnachweises für 2019 der 30.06.2020 (POSTEINGANG!). Bitte prüfen Sie jedoch in Ihrem Zuwendungsbescheid, ob dieser Termin für Sie zutreffend ist.

    Darüber hinaus möchten wir die Museen an die Einreichung des Statistikblattes in zweifacher Ausfertigung zum 30.06.2020 erinnern. Wir bitten alle Einrichtungen, den Kriterienkatalog sorgfältig und vollständig auszufüllen. Im Anhang übersenden wir dazu nochmal das Schreiben der Facharbeitsgruppe vom 21.03.2019.

    4. In eigener Sache – Projekt- und Künstlerdatenbank

    Seit letztem Jahr ist unsere Datenbank für Projekte der Kulturellen Bildung online. Ergänzt wird sie seit Anfang des Jahres durch eine Künstlerdatenbank.

    In Vorbereitung eventueller Lockerungen für Schulen nach den Sommerferien 2020 würden wir uns freuen, den Schulen mit unserer Homepage einen ersten Überblick über die Angebote der Einrichtungen und Kulturschaffenden des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge geben zu können. Aus diesem Grund bitten wir Sie uns bis zu den Sommerferien über die folgenden Seiten: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-projekte-kubi  und https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-kuenstler Projekte und Portfolios einzureichen.

    Bitte leiten Sie diese Information auch an Ihnen bekannte Künstler in unserem Kulturraum weiter, damit diese unser Angebot nutzen können. Vielen Dank.

    5. Weitere Fördermittel vom Sächsischen Staatministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)

    Im 6. Sondernewsletter vom 06.05.2020 informierten wir Sie über die Resolution des Deutschen Kulturrates und der ausdrücklichen Befürwortung durch den Kulturraum. Des Weiteren informierten wir Sie über die Bestrebung einen Appell an die Landesregierung zu einem Rettungsschirm für die Kultureinrichtungen zu richten. Das SMWK teilte uns in der Zwischenzeit mit, dass es in Verhandlungen mit dem Sächsischen Finanzministerium über die Bereitstellung von weiteren Geldern steht. Leider liegen uns bis dato keine Informationen vor, ob die Verhandlungen erfolgreich sind. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

    6. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht

    Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht werden Veranstalter im Kultur- und Freizeitbereich berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben.

    Dieser Wertgutschein kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden. Entsprechend wird den Betreibern von Kultur- und Freizeiteinrichtungen das Recht gegeben, dem Nutzungsberechtigten einen Gutschein zu übergeben, der dem Wert des nicht nutzbaren Teils der Berechtigung entspricht. Der Inhaber kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. In den Anwendungsbereich der Regelung fallen nur Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

    7. Petition LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSEN FREIE TRÄGER!

    Der Verein Initiative Leipzig+ Kultur e.V. hat die Petition LUST AUF ZUKUNFT! RETTET SACHSENS FREIE TRÄGER! ins Leben gerufen. Mit der Petition wird ein Schutzschirm in Form von unbürokratisch zu beantragenden, nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Kulturvereine in freier Trägerschaft gefordert.

    Sie können die Petition unter http://chng.it/RjCDRycsRV finden und unterstützen.

    Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team der Geschäftsstelle

  • Landesweites Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen

    Das von der Sächsischen Staatsregierung im Oktober 2018 verabschiedete Konzept verbindet konzeptionelle und strategische Überlegungen für die weitere Entwicklung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Das Papier wurde in den letzten zwei Jahren unter Führung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst innerhalb einer interministeriellen Arbeitsgruppe mit den Staatsministerien für Kultus, Soziales und Verbraucherschutz sowie dem Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration erarbeitet. Kulturräume, Kultureinrichtungen, zuständige Dachverbände und weitere Partner der Kulturellen Bildung sowie Kinder und Jugendliche wurden in diesem Prozess umfangreich beteiligt und eine Vielzahl an Ideen, Meinungen und Hinweisen aufgenommen.

    Derzeit (Stand Februar 2023) wird an einer Evaluierung des Konzeptes gearbeitet.

  • 1. Newsletter 2020 vom 20.01.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    die Geschäftsstelle des Kulturraumes wünscht Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen guten Start in das neue Jahr 2020 mit reichlich Gesundheit, Freude und Kraft für alle anstehenden Aufgaben.

    Zum Jahresbeginn möchten wir Ihnen den 1. Newsletter des Jahres 2020 mit aktuellen Informationen aus dem Kulturraum übermitteln.

     Folgende Themen werden aufgegriffen: 

    1. Sitzung des Kulturkonventes mit Beschluss der Förderliste 2020
    2. Information über Änderungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO) ab 01.01.2020
    3. Hinweis zum Fördervermerk
    4.  Sonstiges


    1. Sitzung des Kulturkonventes

    Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 u. a. die Förderliste für 2020 beschlossen.

    Die aktuellen maximalen Zuwendungshöhen finden Sie unter https://kulturraum-erleben.de/de_DE/gefoerderte-einrichtungen-projekte#foerderliste-2020.

    Gemäß § 3 Abs. 6 des Sächsischen Kulturraumgesetzes müssen die Kulturräume die von ihnen geförderten Einrichtungen und Maßnahmen sowie die jeweiligen Höhen veröffentlichen.

    Sobald die Bestätigung des SMWK über die Haushaltssatzung 2020 vorliegt und die anschließende Auslegungsfrist abgelaufen ist werden die Fördermittelbescheide, voraussichtlich im Februar, versandt.

    Hinweis: Die Termine zum Kulturkonvent, die aktuellen Beschlüsse des Kulturkonventes nebst Anlagen finden Sie ebenfalls veröffentlicht auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/konvent-des-kulturraumes#termine-konvent.

     
    2. Information über Änderungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO) ab 01.01.2020

    Das Staatsministerium für Finanzen (SMF) hat zum 01.01.2020 Änderungen zur Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) beschlossen.

    Die Änderungen, welche explizit zum § 44 SäHO gefasst wurden, führen zu Vereinfachungen im Zuwendungsverfahren. In diesem Zuge passt auch der Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge seine bisherigen Verfahrensweisen an.

    Über die allgemeinen Änderungen zum § 44 SäHO und den Änderungen der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendung zur institutionellen Förderung (ANBest-I), zur Projektförderung (ANBest-P) und zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) wird Sie die Geschäftsstelle des Kulturraumes ausführlich mit einem separaten Schreiben informieren, welches voraussichtlich mit den Zuwendungsbescheides verschickt wird.

     
    3. Hinweis zum Fördervermerk

    Aus gegebenen Anlass möchten wir auf den Fördervermerk, welcher eine Auflage im Zuwendungsbescheid darstellt, hinweisen.

    Bei Druckerzeugnissen und Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der durch den Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge geförderten Maßnahme stehen, ist das Logo des Kulturraumes bzw. alternativ der Vermerk “Gefördert durch den Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge” anzubringen. Bei institutionell geförderten Einrichtungen ist darauf zu achten, dass der Fördervermerk auf der Internetseite leicht auffindbar ist.

    Von den Druckerzeugnissen ist dem Kulturraum spätestens mit dem Verwendungsnachweis ein kostenloses Belegexemplar einzureichen.


    4. Sonstiges

    Aktuelle Informationen des Kulturraumes finden Sie außerdem regelmäßig unter:

    Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.

     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Geschäftsstelle