Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse am Förderprogramm KuBi_mobil 2.0 und Ihr Engagement für kulturelle Bildung.
Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass für das laufende Jahr 2025 keine Anträge im Rahmen des Programms entgegengenommen werden können.
Die gute Nachricht: Ab 2026 wird eine Antragstellung wieder möglich sein. Im Zuge der Wiederaufnahme des Programms werden die Förderkriterien überarbeitet und evaluiert. Über die aktualisierten Bedingungen informieren wir alle Einrichtungen im 4. Quartal dieses Jahres.
Hinweis zu Fahrten ab Januar 2026: Diese können erst beantragt werden, sobald die neuen Fördermodalitäten feststehen und veröffentlicht sind. Wir bitten daher um etwas Geduld und informieren Sie rechtzeitig über den Start der Antragstellung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre zukünftigen Anträge.
Kulturelle Bildung ist ein elementarer Bestandteil unseres soziokulturellen Miteinanders.
Das Projekt KuBi_Mobil 2.0 befindet sich seit dem 01.01.2021 in der Trägerschaft des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (KR MEI-SSW-OE) und hat die Aufgabe, die Mobilität zu kulturellen Bildungsangeboten und die Nutzung von Kultureller Bildung zu fördern.

Projektbedingungen
Die Projektbedingungen sind gültig ab 01.01.2023 - als pdf "Projektbedingungen 2023"
WER? => Gruppen
Der Zuschuss kann ab einer Gruppengröße von 12 Personen beantragt werden.
Teilnahmeberechtigt sind grundsatzlich Bildungseinrichtungen. Voraussetzung fur die Beantragung eines Mobilitätszuschusses ist der Sitz der Einrichtung im Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. Angesprochen werden insbesondere Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Forderschulen sowie berufliche Schulzentren und darüber hinaus Vereine, in denen Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren aktiv sind.
WAS? => Mobilität mit Ziel
Die Forderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrages pro teilnehmender Person als Förderung der Mobilität im ländlichen Raum zur sowie der Nutzung von Kultureller Bildung.
Bei Schul-, Hort- und Vereinsgruppen, deren Teilnehmer unter 18 Jahre alt sind, kann ein Zuschuss in Höhe von 9 € pro Person gewährt werden. Darüber hinaus erhalten Begleitpersonen ebenfalls einen Mobilitätszuschuss in gleicher Höhe - anerkennungswürdig ist hierbei der Schlüssel: 1 Betreuer à 12 Schüler.
WIE? => Beantragung & Abrechnung
Der Zuschuss kann mit den nachfolgenden Formularen angefragt und abgerechnet werden:
Beantragung | Anfrage KuBi_Mobil 2.0 |
Abrechnung | Teilnehmerliste |
Die Anfrage ist regulär vier Wochen vor Fahrtbeginn an die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung zu senden. Es gilt das Windhundprinzip (Einreichung vorzugsweise als pdf mit Unterschrift per E-Mail).
Die Zustimmung zum pauschalierten Zuschuss sowie die konkrete Höhe werden durch die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung mitgeteilt.
Am Tag der Veranstaltung ist durch die Bildungs- und Kultureinrichtung eine Teilnehmerliste mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung digital an die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung zu ubersenden.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Teilnehmerliste auf das in der Anfrage angegebene Bankkonto. Bei Fahrten im Dezember kann eine vorfristige Auszahlung unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnehmerliste erfolgen.
WO? => Ansprechpartner und Beratung
Netzwerkstelle Kulturelle Bildung
KuBi_Mobil 2.0
Auskunft erteilt: Frau Katharina Heller
E-Mail: kubi-mobil@kulturraum-erleben.de
Telefon: 03521/489 9712
*** Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. |
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